Lübbecke/Pr. Oldendorf

Kontrollen in Uniform und in Zivil - Verstöße gegen Corona-Schutzverordnung

Die Einsatzkräfte griffen zudem Jugendliche auf, die sich an einem Streifenwagen zu schaffen machten. Zudem wurden zahlreiche Vergehen im Straßenverkehr aufgedeckt.

Die Polizei hatte am Wochenende alle Hände voll zu tun. | © (Symbolbild): Andreas Frücht

25.01.2021 | 25.01.2021, 16:13

Lübbecke/Pr. Oldendorf. Die Polizei hat in Lübbecke und Pr. Oldendorf in der Nacht zu Samstag, 23. Januar, bei einer verstärkten Kontrolle mehrere Delikte festgestellt. Die Einsatzkräfte waren sowohl in Uniform als auch in Zivil unterwegs.

Dabei stellten sie sechs Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung fest. Die Betroffenen hatten nicht den erforderlichen Mund-Nase-Schutz getragen. Darüber hinaus erhoben die Beamten drei Verwarnungsgelder wegen falscher Radweg- und Handy-Nutzung.

In Lübbecke griffen Zivilfahnder drei männliche Jugendliche auf, welche sich zuvor an einem abgestellten Streifenwagen zu schaffen machten. Ihre Identität wurde festgestellt und die Beamten übergaben sie ihren Erziehungsberechtigten. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

Sicherheit im Straßenverkehr

Gegen 21.45 Uhr fiel den Beamten im Bereich der Straße "Fünfhausen" in Pr. Oldendorf ein Kleinkraftrad auf. Sie stellten fest, dass das Gefährt etwa circa 55 Km/h schnell war. Im Rahmen der Kontrolle konnte der 59-jährige Pr. Oldendorfer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen. Den Polizisten kam der Verdacht, dass das Fahrzeug technisch manipuliert worden war. Daraufhin stellten sie es sicher. Neben den Kosten für das technische Gutachten erwartet den Fahrzeugführer nunmehr auch ein Strafverfahren. Für ihn ging es danach zu Fuß weiter.

Zudem überprüften die Einsatzkräfte um 22.45 Uhr auf der B65 im Bereich Pr. Oldendorf einen Peugeot-Fahrer. Der 24-Jährige zeigte "drogentypische Auffälligkeiten", wie es von der Polizei hieß. Infolge eines Drogenvortests erhärteten sich die Verdachtsmomente, sodass ihm auf der Polizeiwache Lübbecke eine Blutprobe entnommen wurde. Neben einem Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln erwartet den Lübbecker auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mitsamt 500 Euro Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot.