Espelkamp

78-jähriger Espelkamper schweigt zu Missbrauchsvorwurf

Verteidigung will, dass das Verfahren wegen einer Herzerkrankung und Atemnot des Beschuldigten vorübergehend ausgesetzt wird. Die Kammervorsitzende ruft daraufhin bei seinem Hausarzt an.

Vor dem Landgericht Bielefeld wird derEspelkamper Missbrauchsprozess verhandelt. | © Susanne Barth

01.08.2019 | 01.08.2019, 19:00

Espelkamp/Bielefeld. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und exhibitionistischer Handlungen hat sich zurzeit der 78-jährige Herbert G. (Name geändert) aus Espelkamp vor einer Jugendschutzkammer des Bielefelder Landgerichts zu verantworten. Zum Auftakt des mehrtägigen Prozesses schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen.

Drei Mädchen mit heruntergelassener Hose gezeigt

Am 29. April 2017, in den Osterferien, und am 20. Juni 2018 soll der Rentner sich in Espelkamp bei vier Gelegenheiten drei Mädchen mit heruntergelassener Hose gezeigt und dabei in einem Fall sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben. Bei Beginn der Taten, die sich unter anderem auf einem Spielplatz ereignet haben sollen, waren die Kinder zehn Jahre alt.

Nach Verlesung der Anklageschrift durch Staatsanwalt Lothar Hirschberg erklärte G., keine Angaben machen zu wollen. Anschließend überraschte Verteidigerin Franziska Janßen das Gericht mit dem Antrag, die Schuldfähigkeit ihres Mandanten durch ein Gutachten klären zu lassen.

Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten vorübergehend aussetzen

Nach kurzer Unterbrechung folgte ein weiterer Antrag der Verteidigung, nämlich das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten vorübergehend auszusetzen. Herbert G. leide unter einer Herzerkrankung mit akuter Atemnot, führte die Anwältin aus. Einen bereits feststehenden OP-Termin habe der 78-Jährige abgesagt, weil er erst dieses Verfahren hinter sich bringen wolle.

Darüber hinaus habe er vor Kurzem einen Fußbruch erlitten, der die Einnahme von Schmerzmitteln erforderlich mache, leide unter massiven Gedächtnisproblemen sowie Niereninsuffizienz.

Mit Einverständnis des Angeklagten erkundigte sich Kammervorsitzende Beate Schlingmann telefonisch bei dessen Hausarzt nach G.s Gesundheitszustand. Ergebnis: Der Antrag auf Aussetzung wurde zurückgewiesen. Die letzte Untersuchung durch den Hausarzt habe „keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er der Verhandlung nicht folgen kann", so die Begründung.

Mädchen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen

Anschließend begann das Gericht mit der Vernehmung von Zeugen. Zuerst wurde der Vater eines der Mädchen gehört, der allerdings keinen der Vorfälle selbst beobachtet hatte. Die Tochter wurde danach unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Der Prozess wird heute fortgesetzt.