Espelkamp/Bielefeld. Es ist nicht so, als hätte es keine Warnschüsse gegeben – doch weder eine frühere Verurteilung noch eine Hausdurchsuchung hielten Niklas R. (Name geändert) von weiteren Drogenverkäufen ab. Das Bielefelder Landgericht hat den 22 Jahre alten Mann aus Espelkamp nun zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Im vergangenen Jahr stand der cannabisabhängige Niklas R. vor dem Problem, dass er seine Sucht mangels legalen Einkommens schlichtweg nicht zu finanzieren wusste. Und so entschloss er sich, in den Drogenhandel einzusteigen. Dass dies Konsequenzen haben könnte, war ihm dabei nicht nur aufgrund der wohl allgemein bekannten Strafbarkeit derartiger Geschäfte bekannt, sondern auch aus eigener Erfahrung: Bereits im Juli 2019 hatte er – damals noch nach Jugendrecht – wegen eines Drogendelikts eine richterliche Weisung erhalten und gemeinnützige Arbeit ableisten müssen.
Doch nahm R. das mit derlei Aktivitäten verbundene Risiko offenbar in Kauf. Es kam wie es kommen musste: Der junge Mann geriet in den Fokus der Ermittler, bei einer Hausdurchsuchung stellten Polizisten am 4. März 2023 im von R. genutzten Keller elf für den Weiterverkauf bestimmte Klemmverschlusstüten mit insgesamt rund 55 Gramm Marihuana sicher.
Was die Polizei alles in der Wohnung des Espelkampers fand
Doch ließ sich Niklas R. auch dieses Ereignis nicht zur Warnung gereichen: Am 13. September des vergangenen Jahres lief der 22-Jährige vor zwei Zivilpolizisten davon, als diese ihn kontrollieren wollten. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und stellten R. schließlich im Bereich des Schweidnitzer Wegs. In seinen Taschen führte er neben rund 30 Gramm Haschisch ein Einhandmesser mit sich.
Bei der daraufhin erfolgten Wohnungsdurchsuchung stellten die Beamten rund 93 Gramm Marihuana, fünf Gramm Haschisch sowie sechs Ecstasy-Tabletten sicher. Niklas R. wurde vorläufig festgenommen, seither sitzt er in Untersuchungshaft.
In der mehrtägigen Verhandlung vor der XXIV. Großen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts legte der Espelkamper ein umfassendes Geständnis ab, belastete sich in Detailfragen sogar noch über die Anklage hinaus.
Unterbringung im Entzug angeordnet
Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Kai Niesten-Dietrich verurteilte R. schließlich zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Darüber hinaus ordnete das Gericht seine Unterbringung im Entzug an.
„Ich wende mich jetzt direkt an Sie“, sprach Niesten-Dietrich den Angeklagten zum Schluss der Urteilsbegründung an, „wir haben es immer wieder mit Fällen zu tun, bei denen eine Therapie einmal scheitert, zweimal scheitert und man dann irgendwann nicht mehr weiß, was man mit den Leuten machen soll. Ich kann Ihnen nur dringend anraten, diese Chance zu ergreifen.“