Prozess

Urteil: Blomberger wegen Vergewaltigung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Der 22-Jährige soll seine schlafende Freundin vergewaltigt haben. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Ein 22-Jähriger musste sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht verantworten. | © Carolin Brokmann-Förster

01.08.2025 | 01.08.2025, 09:52

Detmold/ Blomberg. Ein 22-jähriger Mann aus Blomberg musste sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in zwei Fällen vor dem Detmolder Landgericht verantworten. Das Urteil: dreieinhalb Jahre Haft. Während der Hauptverhandlung hat das Opfer den Mann teilweise entlastet.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Blomberger vorgeworfen, seine neue Freundin zweimal an demselben Tag im vergangenen November gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben - mit zeitlichem Versatz über mehrere Stunden, während die beiden gemeinsam einen Film schauten, erklärt Landgerichtssprecher Dr. Wolfram Wormuth.

Doch das Opfer - die Freundin, mit der er noch nicht lange zusammen gewesen sei - erklärte im Zeugenstand, dass der erste Geschlechtsverkehr nicht gegen ihren Willen, sondern einvernehmlich gewesen sei. Damit ließ sich dieser Vorwurf in den Augen des Gerichts nicht halten.

Während sie schlief

Anders sei es beim zweiten Mal allerdings gewesen, nach dem Film: Die junge Frau erklärt, sie habe bereits geschlafen, als der 22-Jährige sich „über sie hergemacht“ habe. „Sie wollte es nicht und habe ihn abgewehrt“, berichtet Wormuth von ihrer Aussage. Der Angeklagte wiederum habe den ersten Geschlechtsverkehr ebenfalls eingeräumt und betonte, dieser sei einvernehmlich gewesen. Den zweiten Vorfall hingegen habe er bestritten.

Das Gericht habe der Aussage des Opfers geglaubt. „Ihre Aussage war glaubwürdig, stringent und sie hat den Angeklagten teilweise entlastet“, erläutert der Gerichtssprecher. Außerdem: Vor einigen Jahren sei der Angeklagte bereits wegen eines sehr ähnlichen Vorfalls verurteilt worden. Auch damals habe er eine Frau vergewaltigt, während sie schlief.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, die Nebenklage schloss sich dieser Forderung an. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Am Ende folgte das Gericht mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 22-Jährigen zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren ohne Bewährung. Noch hat die Verteidigung die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.