Detmold (lnw). Das Landgericht Detmold hat noch nicht entschieden, ob es den Prozess gegen einen ehemaligen SS-Mann aus dem Vernichtungslager Auschwitz eröffnet. Es lässt derzeit prüfen, ob ein wegen vielfacher Beihilfe zum Mord angeklagter 93 Jahre alter Rentner verhandlungsfähig ist. Die Schwurgerichtskammer habe einen Facharzt für Psychiatrie und Geriatrie mit der Untersuchung des Angeklagten beauftragt, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Der Rentner aus Lippe ist wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen von Januar 1943 bis Juni 1944 angeklagt. Sein Verteidiger hatte beantragt, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, da der 93-Jährige nicht verhandlungsfähig sei.
In Lüneburg läuft seit April ein Auschwitz-Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen. In dem Verfahren gab es mehrfach Probleme wegen der Gesundheit Grönings.