Detmold

Akten im Auschwitz-Prozess gehen an den Bundesgerichtshof

Der ehemalige SS-Wachmann Reinhold Hanning sitzt zwischen seinen Anwälten Andreas Scharmer (l) und Johannes Salmen in der Anklagebank. Das Gericht hat Hanning zu fünf Jahren Haft verurteilt. | © dpa

Seda Hagemann
10.11.2016 | 02.01.2020, 11:36

Detmold. Das Landgericht Detmold hat die Akten des Auschwitz-Prozesses gegen den ehemaligen SS-Wachmann Reinhold Hanning aus Lage, der zu fünf Jahren Haft wegen der Beihilfe zum Mord an mindestens 170.000 Menschen verurteilt wurde, Ende letzter Woche an die Staatsanwaltschaft Dortmund weitergeben.

Von dort werden die Unterlagen von Oberstaatsanwalt Andreas Brendel an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe weitergeleitet, wo die Revision geprüft wird. In Karlsruhe auch wird die Revision gegen das Urteil des Lüneburger Auschwitz-Prozesses bearbeitet.

Sehen Sie hier unseren Film zum Auschwitz-Prozess.

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