Höxter. Die bekannten Brenntage wird es zukünftig nicht mehr geben. Der Kreis Höxter hat seine seit 2003 geltende Allgemeinverfügung für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen aufgehoben. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes sieht die Verwertung von pflanzlichen Abfällen vor. Die Ordnungsbehörden der Kommunen können das Verbrennen von Pflanzenabfall im Einzelfall zulassen, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Stadt Höxter hat hierzu das Verfahren unter Berücksichtigung der bundesrechtlich einzuhaltenden Vorgaben neu geregelt.
Verbrennen von Grünschnitt Stadt Höxter macht Ausnahme bei Brenntage-Verbot
Es gibt in der Kreisstadt eine Übergangsregelung zum Verbrennen Strauch- und Heckenschnitt bis zum Jahresende. Was Bürger beachten müssen.
14.09.2022 , 18:00 Uhr


Höxter blüht auf


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