Höxter-Albaxen. Dass der Verursacher eines Unfalls bei Höxter-Albaxen überhaupt noch Autofahren konnte, erstaunte sogar die Beamten. Sehr deutlich im strafbaren Bereich lag der Alkoholpegel, der anschließend gemessen wurde. Auch der Geschädigte des Frontalzusammenstoßes auf der Kreuzung der Bundesstraße 64 musste seinen Führerschein abgeben, weil er betrunken war.
Der Unfall ereignete sich nach Angaben der Polizei bereits am vergangenen Donnerstag um 19.45 Uhr. Ein 31-Jähriger aus Höxter war mit seinem Renault auf der B 64 von Stahle kommend in Richtung Höxter unterwegs. In Höhe der Kreuzung an der Tonenburg zur L 946 missachtete er nach erster Einschätzung das Rotlicht der Ampel und fuhr in den Kreuzungsbereich hinein. Dort prallte er gegen den Ford eines 33-Jährigen aus Holzminden, der in diesem Moment von Höxter kommend nach links in Richtung Albaxen abbiegen wollte.
An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden, der Sachschaden wird insgesamt auf rund 35.000 Euro geschätzt.Der 31-Jährige wurde durch den Unfall schwer verletzt und stationär in ein Krankenhaus gebracht, der 33-Jährige wurde ambulant ärztlich versorgt. Sowohl bei dem 31-Jährigen als auch bei dem 33-Jährigen stellte sich während der Unfallaufnahme heraus, dass sie alkoholisiert waren.
Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit
Die anschließende Blutprobe ergab, dass der festgestellte Alkoholwert in beiden Fällen im strafbaren Bereich lag. Die genauen Werte möchte die Polizei Höxter nicht veröffentlichen.
Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden, die Feuerwehr Höxter reinigte die Fahrbahn, da aus beiden Fahrzeugen Flüssigkeit auslief.