14.01.2020 | 14.01.2020, 06:00
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Kreis Höxter
NRW-Landesverfassungsgericht in Münster erklärt nicht nur die Abschaffung der Stichwahl für Bürgermeister und Landräte für verfassungswidrig. Auch zur Einteilung der Wahlbezirke entschieden die Richter, jetzt müssen die Städte reagieren.
Wähler-Unwucht
Kommunalwahl 2025
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Zu wenig Wahlberechtigte