Höxter

Zwangsversteigerung des Felsenkellers gescheitert

Das einzige Gebot der Investoren Hans-Jochen Lott und Manfred Hecker war zu niedrig. Jetzt blicken beide mit Optimismus auf den nächsten Termin – erwerben wollen sie das Areal am Ziegenberg auf jeden Fall

14.07.2017 | 14.07.2017, 05:34
Grundstück mit Ruine: Die Investoren Hans-Jochen Lott (l.) und Manfred Hecker wollen das alte Felsenkeller-Gelände im zweiten Anlauf ersteigern und dort Wohnhäuser bauen. Foto: Nicole Hille-Priebe - © Nicole Hille-Priebe
Grundstück mit Ruine: Die Investoren Hans-Jochen Lott (l.) und Manfred Hecker wollen das alte Felsenkeller-Gelände im zweiten Anlauf ersteigern und dort Wohnhäuser bauen. Foto: Nicole Hille-Priebe | © Nicole Hille-Priebe

Höxter. Die Zukunft des ehemaligen Felsenkeller-Geländes ist weiterhin offen: Der erste Termin für die Zwangsversteigerung des rund 10.000 Quadratmeter großen Areals inklusive Brandruine verlief am Amtsgericht gestern ergebnislos, weil das einzige abgegebene Gebot von 75.000 Euro keinen Zuschlag erhielt – die potenziellen Investoren Hans-Jochen Lott und Manfred Hecker hätten noch 17.000 Euro drauflegen müssen, um Eric Jabs als Vertreter der Hauptgläubigerin Nord LB aus der Reserve zu locken. Voraussichtlich Ende September gibt es deshalb einen neuen Gerichtstermin.

„Damit hatte ich nicht gerechnet. Ich dachte, das geht weg“

Der Verkehrswert des als Rohbauland ausgewiesenen Geländes war zuvor von einem Gutachter auf 184.000 Euro festgesetzt worden. Entsprechend der sogenannten Fünf-Zehntel-Grenze (siehe Info-Kasten) hätte sich das Mindestgebot also auf 92.000 Euro belaufen müssen. So blieb Rechtspfleger Thomas Tuschen, der das Verfahren leitet, gar nichts anderes übrig, als den Zuschlag zu versagen. „Ich hatte mich im Vorfeld auf 15 verschiedene Szenarien vorbereitet, aber damit hatte ich nicht gerechnet. Ich dachte, das geht weg“, sagte er im Anschluss in einem Gespräch mit der NW.

Der Bielefelder Unternehmer Hans-Jochen Lott und der Höxteraner Rechtsanwalt Manfred Hecker nahmen den Dämpfer gelassen: „Wir blicken dem zweiten Verfahren optimistisch entgegen“, sagte Lott, „ich bin mir sogar fast sicher, dass wir das Grundstück bekommen“. Manfred Hecker sagte, es habe ihn „sehr überrascht, dass außer von uns kein weiteres Gebot abgegeben wurde“. Das könnte freilich daran liegen, dass mit dem Grundstückserwerb weitere Kosten in nicht unbeträchtlicher Höhe verbunden sind. Alleine die Entsorgung der Ruine der 2006 abgebrannten Felsenkellers wird auf 80.000 Euro geschätzt. Die beiden Unternehmer, die 2012 bereits das Corveyer Stellwerk erworben haben, bleiben bei ihren Plänen, das Gelände mit Wohnhäusern zu bebauen. „Auf jeden Fall kommt dort keine Kneipe hin“, verspricht Lott.

Sitzung musste in einen größeren Saal verlegt werden

Diese Information interessierte vor allem die Anwohner, die neben den direkten Verfahrensbeteiligten in so großer Zahl zum Gerichtstermin erschienen waren, dass die Versteigerung kurzfristig in einen größeren Saal verlegt werden musste, wo Rechtspfleger Thomas Tuschen die Sitzung für eine unterhaltsame Lehrstunde in Sachen Zwangsversteigerung nutzte.

In dem komplizierten Verfahren geht es nicht nur um einen Grundstückserwerb, sondern auch um Grundbucheinträge, Wegerechte oder – sehr speziell – um das 1994 erworbene Recht der Stadt, dort eine Pump- und Transformatorenstation zu unterhalten. Weil Jabs ablehnte, ist dieses Recht nun erloschen.

Unter den Anwesenden war auch Gabriele Brenke, die den Felsenkeller bis zum Brand 20 Jahre lang mit Uwe Linsdorf betrieben und ihn weit über die Grenzen Höxters hinaus legendär gemacht hatte. Bei dem Inferno wurde nicht nur das historische Gebäude, sondern auch Brenkes Leben zerstört. Als sie die Summen hörte, die sich an Schulden bei der Nord LB und weiteren Gläubigern mittlerweile angesammelt haben, schüttelte sie nur ungläubig den Kopf. Als betreibende Gläubigerin wird die Bank nach dem Verkauf zuerst Geld bekommen – „alle anderen fallen hinten runter“, erklärte Tuschen auf Nachfrage der NW.

Warum das Gericht den Zuschlag versagt hat

Bei einer Zwangsversteigerung erhält eigentlich der Meistbietende den Zuschlag. Der kann aber versagt werden, wenn die für den Ersttermin geltende Sieben-Zehntel-Grenze des Verkehrswertes nicht erreicht wird. Liegt das Meistgebot sogar fünf Zehntel unter diesem Wert, dann muss das Gericht den Zuschlag versagen. Beim Zweittermin gelten diese Grenzen nicht mehr, wenn entsprechende Anträge gestellt wurden. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Grundstück beim zweiten Termin ein Schnäppchen wird: Am Ende entscheidet die Nord LB, zu welchem Preis sie bereit ist zu verkaufen.