
Höxter. Wertvolle Armbanduhren, goldene Ringe und silbernes Besteck liegen in hohen Glasvitrinen. Der Verkaufsraum des Leihhauses Höxter erinnert an ein Juweliergeschäft. Denn Kunden können im Geschäft an der Westerbachstraße nicht nur Schmuck beleihen, um einen Kredit zu erhalten. Das Geschäft versteht sich auch als "besonderer Juwelier", der Wertgegenstände an- und verkauft. Auch die Reparatur und das Umgestalten von Schmuck gehören zum Aufgabenbereich des Einzelhändlers.
Das System der Pfandleihe ist eine Alternative zu herkömmlichen Bankkrediten. "Es geht darum, einen finanziellen Engpass kurzzeitig zu überbrücken", sagt Verkäufer Mattes Otto stellvertretend für den Inhaber des Geschäfts, das seit 2010 seinen Sitz in Höxter hat. Die Liste der Wertgegenstände, die beliehen werden können, sei lang. "Am einfachsten ist Schmuck, da er leicht zu lagern ist", führt er aus. Elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Flachbildfernseher und Spielekonsolen können auch beliehen werden, solange eine Quittung vorgelegt werden kann. Bei Fahrrädern und Autos kämen in der Regel höhere Lagergebühren hinzu.
Kunden erhalten einen Pfandkredit bar auf die Hand, dessen Höhe vom Wert des beliehenen Gegenstandes abhängt. "Der Kreditzeitraum beträgt drei Monate", erklärt Otto. Das sei durch das Pfandleihrecht gesetzlich festgelegt. Es sei aber möglich, den Kreditzeitraum nach Absprache auf bis zu sieben Monate zu verlängern. Die Pfandleihverordnung legt den Zins fest, der monatlich bei einem Prozent des Darlehensbetrags liegt.
Auch die mögliche Versteigerung des Pfandes ist gesetzlich geregelt. Das dürfe vom Pfandleiher frühstens einen Monat nach Ablauf des Verfallsdatums versteigert werden. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass der Verpfänder einer früheren Versteigerung zustimmt. Nach der Verordnung müsse der Termin der Versteigerung mindestens eine und höchstens zwei Wochen vorher in einer lokalen Tageszeitung veröffentlicht werden.
"Die Pfandleihe wird gut genutzt, wir sind zufrieden", lautet seine Bilanz der vergangenen Geschäftsjahre. Kurz vor Weihnachten würde die Nachfrage nicht ansteigen. Der Januar sei hingegen ein guter Monat gewesen, berichtet er.
Das Leihhaus habe sich zudem auf die Wertbestimmung von wertvollen Gegenständen spezialisiert. Ob alte Orden, Urkunden, Bajonetts, versilbertes und Echtsilberbesteck, Wand- und Nobeluhren - bei nahezu allen Wertgegenständen können die Mitarbeiter des Leihhauses durch Recherche den realen Marktwert ermitteln.
Alte Briefmarken und Postkarten von vor 1945 würden an Sammler weiterverkauft. Das Geschäft könne ganze Erbnachlässe analysieren. "Die meisten Kunden verkaufen etwas, das herumliegt", weiß Verkäufer Mattes Otto.
Es sei auch möglich, alten Schmuck umzugestalten oder daraus etwas Neues fertigen zu lassen. Beispielsweise könne ein Goldarmband komplett eingeschmolzen werden und daraus ein sogenanntes "Nugget", ein Goldstück, angefertigt werden, das als Anhänger einer Kette getragen werden kann. "Wir haben mehrere Goldschmiedemeister, die für uns tätig sind", erklärt Otto.
Derzeit sei der sogenannte Damensiegelring, ein geschwungener Ring, das am häufigsten verkaufteste Schmuckstück in dieser Kategorie, berichtet er. "Wir haben sowohl Neuware als auch Schmuck mit Geschichte."
Pfandleihverordnung
- Das Gesetz legt fest, dass der Pfandleiher dem Verpfänder einen Pfandschein aushändigen muss.
- Der Pfandschein muss unter anderem Pfandbezeichnung, Abschluss- und Verfalltag und die vereinbarten Leistungen enthalten.
- Bei Vertragsverlängerung muss ein neuer Pfandschein ausgestellt werden.
- Der Pfandleiher muss das Pfand mindestens zum doppelten Betrag des Darlehens gegen Feuer- und Wasserschäden sowie Diebstahl versichern.