
Von
Amina Vieth
28.07.2015 | 28.07.2015, 16:40
Höxter
Laute Musik und Handy-Nutzung kann auch für Fahrradfahrer und Fußgänger teuer werden
Für Fußgänger gebe es nicht so spezielle Regelungen wie für den rollenden Verkehr. Aber auch wer zu Fuß unterwegs ist, müsse sich grundsätzlich so verhalten, dass niemand gefährdet wird. Wer beispielsweise den Blick nur starr aufs Display richtet und vor ein Auto läuft, muss ein Verwarngeld zahlen, erklärt Tewes. "Es kann auch zu laute Musik oder etwas anderes sein, wodurch der Betreffende abgelenkt ist. Solange nichts passiert, kann er auch nicht belangt werden. Wird dadurch aber ein Unfall verursacht, wird dieser Verstoß auch bei Fußgängern geahndet", sagt der Polizeisprecher.
Wie viele Unfälle auf Ablenkung am Lenker zurückzuführen sind, ließe sich nicht erfassen. "Ablenkung als Unfallursache, egal ob durch Smartphones, Musik oder anderes, wird statistisch noch nicht erhoben. Aber es gibt deutliche Hinweise, dass Ablenkung eine Unfallursache ist", sagt Tewes. Es sei letztlich schwer nachzuweisen, dass der Fahrer abgelenkt war. "Ich gehe davon aus, dass das Thema Ablenkung im Straßenverkehr in Zukunft noch stärker behandelt wird. Vielleicht wird es dann auch in die Unfallstatistik mit aufgenommen", sagt Tewes.
Fahrradfahrer und Fußgänger, die abgelenkt sind und dadurch einen Unfall verursachen, müssen ein Verwarngeld in Höhe von 35 zahlen. Sollte die Strafe höher sein?
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