
Von
Amina Vieth
28.07.2015 | 28.07.2015, 16:40
Höxter
Laute Musik und Handy-Nutzung kann auch für Fahrradfahrer und Fußgänger teuer werden
Ein Verstoß werde je nach Verkehrsgruppe unterschiedlich hart bestraft. Ein Autofahrer beispielsweise kann Musik über die Lautsprecher hören, aber auch über Kopfhörer - Hauptsache, es ist nicht zu laut und er nimmt sein Umfeld noch wahr, erklärt Tewes. "Ist durch die laute Musik die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt und der Autofahrer bemerkt einen Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn beispielsweise nicht, dann kann der Fahrer eine Anzeige erhalten", sagt Tewes. Zumindest ein Bußgeld müsse gezahlt werden. Kommt der Autofahrer glimpflich davon, ist aber immer noch ein Verwarngeld fällig.
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