Beverungen/Kreis Höxter. Der Frühling ist nun endlich da und die freie Landschaft wird zu einer immer größer anwachsenden Kinderstube. Einige Haarwildarten, wie beispielsweise der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Tierarten sind die weiblichen Tiere hochtragend. „In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt“, erinnert Barbara Dierkes von der Stadtverwaltung Beverungen.
Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie zum Beispiel Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Die Beverungen Stadtverwaltung betont: In der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit im Zeitraum 1. April bis zum 15. Juli gilt für Hundehalter und Halterinnen eine besondere Sorgfaltspflicht. Hunde sollten insbesondere in diesem Zeitraum nur noch angeleint in der freien Landschaft, wie Wiesen, Felder und Wälder geführt werden.
Dabei sollten die Hunde unbedingt auf den Wegen bleiben. Streunende, wildernde oder auch „nur“ stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, weil im Falle einer empfindlichen Störung wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen. Sollte ein wildlebendes Tier von einem freilaufenden Hund gehetzt, verletzt oder gerissen werden, würde dies als Ordnungswidrigkeit gewertet und der Hund als gefährlich im Sinne des Landeshundegesetztes NRW eingestuft.
„Da viele freilebende Tiere auch innerörtliche Parks und Grünanlagen zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in diesen Bereichen im Stadtgebiet Beverungen eine ganzjährige Anleinpflicht besteht“, so Dierkes. Ebenso bestehe in ausgewiesenen Naturschutzgebieten eine Anleinpflicht.