Beverungen. Die Stadt Beverungen teilt mit, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Klage gegen den Windpark Twerberg jetzt in letzter Instanz zurückgewiesen hat. Mit der Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 30. August 2017 ist die vom Kreis Höxter erteilte Genehmigung des Windparks damit endgültig rechtskräftig. Der Windpark, der eigentlich auf dem Bastenberg aufgebaut wurde, ging Anfang 2017 offziell in Betrieb.
„Es hat sich gezeigt, dass der Kreis Höxter den immissionsschutzrechtlichen Antrag des Windpark-Betreibers sorgfältig geprüft hat. Somit ist das Oberverwaltungsgericht zu einem nun abschließenden rechtssicheren Beschluss gekommen", so Bürgermeister Hubertus Grimm.
Nicht umsonst habe das Oberverwaltungsgericht die vom Kläger vorgebrachten Bedenken – unter anderem gegen die in der Genehmigung des Kreises Höxter durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung, die Artenschutzprüfung, die Prüfung der Umweltbelange wie insbesondere den Lärmschutz und die optisch bedrängende Wirkung – allesamt in dem ausführlich begründeten Beschluss verworfen.
„Die erteilte Genehmigung hat nun nach den langwierigen Gerichtsverfahren Bestandskraft erlangt und der Windpark Twerberg kann damit endgültig rechtssicher betrieben werden", sagt Hubertus Grimm.
Auch die Windparkbetreibergesellschaft begrüßt das Urteil. Geschäftsführer Markus Hakes: „Die letztinstanzliche Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung entspricht unserer Erwartung seit Beginn des Verfahrens. Wir bedanken uns bei den beteiligten Behörden für die gute fachliche Arbeit, die nun wiederholten und detaillierten Prüfungen zweifelsfrei standgehalten hat."