Toter Mäusebussard infiziert

Erster Geflügelpest-Fall im Kreis Herford bestätigt - Alle Infos zum Schutz

Bei einem toten Mäusebussard, der in Spenge gefunden worden ist, wurde die Geflügelpest nachgewiesen. Was das für Geflügelhalter im Kreis Herford bedeutet.

Der erste bestätigte Fall von Geflügelpest im Kreis Herford wurde bei einem Mäusebussard nachgewiesen. | © Dpa

26.11.2025 | 26.11.2025, 11:20

Spenge. Die Geflügelpest ist offiziell im Kreis Herford angekommen. Die Pressestelle des Kreises bestätigt am Mittwoch, 26. November, dass der Geflügelpesterreger Influenza A H5N1 bei einem Mäusebussard nachgewiesen wurde.

Das Tier wurde tot in Spenge-Bardüttingdorf gefunden. Das CVUA-OWL (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe) hatte den Verdacht auf Geflügelpest am 19. November festgestellt. Eine Woche später kam die Bestätigung vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.

Das ist der erste bestätigte Fall im Kreis Herford. Alle anderen bisher untersuchten Proben und Tierkörper wurden negativ auf das Virus getestet. Der Befund überrascht die Veterinäre jedoch nicht. „In den Nachbarkreisen wurde das Virus in der Wildvogelpopulation bereits nachgewiesen – nun auch im Kreis Herford. Die Geflügelpestsituation bleibt also weiterhin angespannt“, betont Dr. Tanja Hochstetter, Leiterin des Kreis-Veterinäramtes.

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Keine Stallpflicht gegen Geflügelpest im Kreis Herford

Neben zahlreichen Fällen bei Wildvögeln sind seit dem 30. September in NRW bisher 23 Ausbrüche in Nutztierhaltungen (Stand: 25. November 2025) verzeichnet worden. In OWL ist der Kreis Paderborn mit sechs Ausbruchsbetrieben am stärksten betroffen.

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Der Kreis ruft alle Geflügelhalter zur höchsten Wachsamkeit auf. Das derzeitige Influenza-A-Virus sei sehr aggressiv. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Die Legeleistung geht drastisch zurück, viele Tiere sterben. „Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die häufig tödlich verläuft. Hühner und Puten erkranken besonders schwer. Behalten Sie Ihre Tiere daher genau im Blick und wenden Sie sich bei Krankheitserscheinungen und plötzlichen Todesfällen rechtzeitig an einen Tierarzt! “, so Dr. Hochstetter.

Da es sich bisher um den ersten Fall der Geflügelpest im Kreisgebiet handelt, spricht der Kreis Herford zunächst keine Stallpflicht aus. Halter von freilaufendem Geflügel sollten sich trotzdem Gedanken machen, wie die Tiere im Falle einer Aufstallpflicht tierschutzgerecht und sicher untergebracht werden können.

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Diese Maßnahmen gegen Geflügelpest müssen Geflügelhalter und Bürger einhalten

Eine Möglichkeit, Geflügel gegen das Virus zu impfen oder erkrankte Tiere zu behandeln, gibt es nicht. Infizierte Bestände müssen daher leider immer getötet werden. Um das Infektionsrisiko zu senken, gibt es folgende Maßnahmen:

  • Direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindern
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände so lagern, dass Wildvögel keinen Zugang haben
  • Nur an Stellen füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind
  • Zum Tränken darf kein Oberflächenwasser genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben
  • Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Gehöft und in den Stallungen reduzieren
  • Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten der Ställe, unter anderem Kleidung wechseln
  • Es wird empfohlen, an den Stallzugängen Desinfektionseinrichtungen aufzustellen

Jeglicher Geflügelbestand (auch Kleinsthaltungen mit einstelliger Tierzahl) ist den Veterinärbehörden zu melden. Unabhängig von aktueller Seuchenlage und Standort der Tierhaltung sind alle Geflügelhalter grundsätzlich verpflichtet, ihre Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW und im Veterinäramt zu melden.

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Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich und es besteht im Ernstfall Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse. Ein Meldeformular ist auf den Internetseiten der Tierseuchenkasse NRW und des Kreises Herford abrufbar.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel zu melden. Diese Vogelarten gelten als Indikatortiere für die Tierseuche und werden zur Früherkennung labordiagnostisch auf das Virus untersucht. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Herford ist bei Meldungen und Nachfragen zur Geflügelpest per E-Mail unter veterinaeramt@kreis-herford.de oder telefonisch unter 05221 131641 erreichbar. Am Wochenende und an Feiertagen ist eine Rufbereitschaft über die Leitstelle der Feuerwehr eingerichtet.

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Ist die Geflügelpest gefährlich für Mensch und Haustier?

Theoretisch können alle Influenza-A-Viren, die beim Menschen auch für die Auslösung der saisonalen Grippe verantwortlich sind, auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden. In Deutschland ist es jedoch bisher nicht zu einer Übertragung des aktuellen Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5N1 auf den Menschen gekommen. Es handelt sich um einen Virustyp, der bereits seit Monaten in der Wildvogelpopulation kursiert und nun über den Vogelzug vermehrt nach Deutschland eingetragen wird und sich dort ausbreitet.

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