Hiddenhausen. Vor dem Verwaltungsgericht in Minden geht es in Kürze um einen Gebäudekomplex in der Gemeinde
Hiddenhausen und ein Zwangsgeld über 10.000 Euro. Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts in Minden gegenüber nw.de bestätigte, dreht sich das Verfahren um eine so genannte Bauordnungsverfügung.
Die hat der Kreis Herford gegen den Eigentümer des Gebäudes erlassen. Der hatte offenbar über einen längeren Zeitraum Bauarbeiter und Monteure aus Osteuropa in dem Gebäude untergebracht. Es soll wegen der Situation rund um das Gebäude auch Beschwerden von Nachbarn gegeben haben. Schließlich wurden die Räume von den Bauexperten des Kreises Herford kontrolliert – und dem Eigentümer wurde die weitere Nutzung als Unterkunft nach der Überprüfung behördlich untersagt.
Doch angeblich soll der Eigentümer die Verfügung zunächst ignoriert haben. Daraufhin wurde aus dem angedrohten Zwangsgeld ein Betrag über 10.000 Euro, den der Kreis jetzt vom Eigentümer einfordert, heißt es beim Verwaltungsgericht. Dagegen wehrt sich der Mann nun. Die Klagen gegen den Kreis sind im September eingegangen – wann es zu einer Verhandlung kommt, steht noch nicht fest.