Herford. Im August 2024 hat der frühere Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Herford, Michael Krause, im Einvernehmen mit der Leitung der Landeskirche seine Kandidatur für das Präses-Amt der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) zurückgezogen: Er war mit Vorwürfen konfrontiert worden, daraufhin hatte er selbst ein Disziplinarverfahren gegen sich eingeleitet. Es läuft weiterhin.
Vor wenigen Wochen hatte es geheißen, es stehe kurz vor dem Abschluss. Danach seien jedoch Beteiligte auf beiden Seiten im Urlaub oder krank gewesen, erklärt Björn Vahle, Sprecher der Evangelischen Kirche von Westfalen. Dadurch hätten Anhörungen vor der verfahrensführenden Stelle nicht stattfinden können.
Das Disziplinarverfahren folgt Kirchenrecht, in ihm werden kirchenarbeitsrechtliche Parameter geprüft, so Vahle. Zugrunde liegen dem beispielsweise die Regeln der Seelsorge. Das sei nicht mit einem Strafverfahren zu vergleichen. Vielmehr gehe es darum, zu prüfen, inwiefern Verfehlungen gegenüber dem Arbeitgeber zum Schaden der kirchlichen Organisation entstanden sind.
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Es geht um die Wahrung persönlicher Grenzen
Die Erwartungshaltungen von Betroffenen seien – bei egal welchen Verfehlungen – mit einem Disziplinarverfahren selten zufriedenstellend zu lösen. Denn nur selten sei es möglich, juristisch Gerechtigkeit herzustellen. Disziplinarrechtlichen Folgen könnten den Betroffenen aber helfen, zum Beispiel wenn Pensionsansprüchen von Pfarrern gestrichen oder Personen aus dem Dienst entfernt würden.
Krause war mit dem Vorwurf konfrontiert worden, gegen das Gebot, persönliche Grenzen einzuhalten, verstoßen zu haben. Die entsprechenden Situationen sollen Jahre zurückliegen. Die EKvW stehe für den – auch kirchengesetzlich festgelegten – Grundsatz, dass „alle in der Kirche Mitwirkenden zu einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen“ verpflichtet sind, hieß es in einer Mitteilung der Landeskirche im vergangenen Jahr.
Das Verfahren habe die Aufgabe, die gemeldeten Sachverhalte daraufhin zu prüfen und zu bewerten, ob und inwieweit die genannten Grundsätze verletzt worden seien. Insbesondere die lange Dauer sei für ihn aber persönlich belastend, räumte Michael Krause jetzt im NW-Gespräch ein.
Der Pfarrer war mehr als zehn Jahre lang Superintendent im Kirchenkreis Herford gewesen. Er ist nun Geschäftsführer des Stiftungsbereichs Schulen in Bethel.
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