Verfolgungsjagd in Herford

34 Polizeischüsse: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Polizisten ein

Der inzwischen 20-Jährige sitzt seit dem Einsatz mit einer Querschnittlähmung im Rollstuhl. Für die Polizisten gibt es keine strafrechtlichen Konsequenzen.

In dieser Sackgasse ist es am 3. Juni 2023 zu den Polizeischüssen gekommen, bei denen Bilel G. schwer verletzt wurde. | © Claus Frickemeier

04.05.2025 | 04.05.2025, 12:23

Detmold (mak/jad). Die 34 Schüsse, die Polizisten vor zwei Jahren in Bad Salzuflen auf einen Audi und seinen Fahrer (19) abgegeben hatten, bleiben ohne strafrechtliche Folgen – es wird keinen Prozess geben. Die Staatsanwaltschaft Detmold hat das Verfahren gegen die beiden Herforder Beamten eingestellt, deren Kugeln den damals 19-Jährigen Bilel G. getroffen hatten. Der Herforder ist seit dem Polizeieinsatz im Juni 2023 querschnittgelähmt.

Der junge Mann, der keinen Führerschein hatte, war im Juni 2023 frühmorgens mit dem Audi seiner Mutter vor einer Polizeikontrolle von Herford nach Bad Salzuflen geflohen. Fünf Streifenwagen und ein Zivilwagen verfolgten ihn bis in den Wendehammer einer Sackgasse. Den Angaben der Polizei zufolge wendete der Herforder dort und gab Gas.

13 Einsatzkräfte waren damals vor Ort, einige wähnten sich nach eigener Aussage in diesem Moment in Lebensgefahr. Vier Polizistinnen und zwei Polizisten feuerten 34 Kugeln in Richtung des Audis, fünf trafen den 19-Jährigen. Diese Kugeln konnten später zwei Herforder Polizisten zugerechnet werden.

Zum Thema: Schüsse auf jungen Fahrer: Polizei verfolgte 19-Jährigen mit Tempo 200 durch Herford

Staatsanwalt: Polizisten schossen aus Notwehr

Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt wurde Medienberichten zufolge nach Paragraph 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt, was bedeutet, dass die Ermittlungen keinen Anlass für eine Anklageerhebung ergeben haben. „Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Detmold davon aus, dass die von den Polizeibeamten auf den flüchtenden Autofahrer abgegebenen Schüsse aufgrund einer bestehenden Notwehrlage gerechtfertigt waren“, sagt Staatsanwalt Alexander Görlitz.

 

Die Polizeibeamten hätten sich aufgrund der – gemessen an den engen räumlichen Verhältnissen am Tatort – hohen Geschwindigkeit des auf sie zufahrenden Fahrzeugs einem unmittelbaren Angriff auf ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben ausgesetzt gesehen, sagt Görlitz. Weiter: „Dies rechtfertigte den gezielten Einsatz der Dienstwaffe gegen den Autofahrer, um den unmittelbar bevorstehenden Angriff zu beenden.“

Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes

Gegen den Audi-Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes eingeleitet. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft noch.

Die Polizei prüft jetzt noch intern, ob Beamte bei dem Einsatz gegen Dienstrecht verstoßen haben.