Herford

Party in Disco X: Weiterer positiver Corona-Fall bestätigt - Bußgeld droht

Der Kreis stellt einen zweiten Infektionsfall fest. Da der Betroffene einen Besuch anfangs leugnet, könnte es für ihn jetzt ziemlich teuer werden.

Weil die Inzidenz niedrig war, durfte im X getanzt werden. | © Susanne Barth

04.08.2021 | 05.08.2021, 08:02

Herford. Die Herforder Diskothek X hat am 23. Juli die Türen geöffnet. Unter den 1.200 Besuchern befand sich eine an Covid-19 erkrankte und positiv getestete Frau. Sie war in der Zeit von 23.30 bis 6 Uhr in der Diskothek. Mittlerweile ist ein weiterer Infektionsfall dazu gekommen, wie der Kreis informiert.

Hierbei handelt es sich um eine Person, die am Tag vor dem Besuch im X von einer Urlaubsreise zurückgekehrt war und am Tag der Veranstaltung einen negativen Schnelltest nachweisen konnte. Am folgenden Sonntag unterzog sich der Reiserückkehrer einem PCR Test als Nachweis für seinen Arbeitgeber. Dieser Test fiel jedoch positiv aus.

Falsche Auskunft gegeben

Nachdem das positive Testergebnis am frühen Montagmorgen beim Gesundheitsamt eingegangen war, nahm man von dort telefonischen Kontakt auf und befragte die Person ausdrücklich auch zu einem Besuch im X am 23. Juli. Die Teilnahme an der Veranstaltung verneinte der Mann zunächst.

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Im Nachgang des Gesprächs stellte man fest, dass der Name des Reiserückkehrers auf der Teilnehmerliste des X stand. Daraufhin wurde dieser nochmals kontaktiert und auf die dem Gesundheitsamt vorliegende Teilnehmerliste angesprochen. Nachdem die Anwesenheit im X zunächst erneut verneint wurde, gab der Reiserückkehrer auf genauere Nachfrage schließlich doch an, im X gewesen zu sein.

Bußgeld von bis zu 2.500 €

Da Betroffene per Gesetz zur Mitwirkung an den Ermittlungen des Gesundheitsamtes verpflichtet sind und vorliegend trotz konkreter Nachfrage zunächst keine Auskünfte zum Besuch im X erteilt wurden, werden nunmehr ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen den Reiserückkehrer geprüft. Unvollständige oder nicht wahrheitsgemäße Angaben gegenüber dem Gesundheitsamt im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung können mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € geahndet werden. Aufgrund der Coronainfektion des Reiserückkehrers mussten sich zwischenzeitlich zwei enge Kontaktpersonen in häusliche Absonderung begeben.

Nachdem das Kreis-Gesundheitsamt im Nachgang der Veranstaltung über die erste Infektion unter den Besuchern im X informiert wurde, kontaktierte es alle dem Gesundheitsamt mitgeteilten engen Kontaktpersonen unmittelbar und stellte sie unter Quarantäne. Die rund 1.200 Besucher wurden entweder per SMS, per E-Mail oder Telefon kontaktiert und zum Absolvieren eines Schnelltests aufgefordert. Das Kreis-Gesundheitsamt wurden stichprobenartig Anrufe vorgenommen, um herauszufinden, ob die Besucher des X der Testaufforderung des Kreises nachgekommen sind.