Kreis Herford. Im Kreis Herford wird die Corona-Notbremse gezogen, weil die Sieben-Tage-Inzidenz seit Mitte März über 100 liegt. Sie sieht erneute Schließungen vor. Der Kreis Herford informiert darüber, wie bestimmte Angebote und Dienstleistungen mit einem schriftlich oder digital bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest trotzdem wahrgenommen werden können.
„Mit unserer Allgemeinverfügung und der Testoption ermöglichen wir es zum einen, den Bürgerinnen und Bürgern eine Perspektive ohne ständigen Wechsel zwischen Lockerungen und Einschränkungen aufzuzeigen. Zum anderen dürfen der Einzelhandel und andere Einrichtungen und Dienstleister für negativ getestete Kunden beziehungsweise Besucher geöffnet bleiben", so Krisenstabsleiter Markus Altenhöner.
MUSS ICH MIR DAS ERGEBNIS BESCHEINIGEN LASSEN?
Ja. Das negative Testergebnis muss in der Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Diese Testbestätigung darf nicht älter als 24 Stunden sein und ist bei der Inanspruchnahme der Angebote mitzuführen.
WELCHE TESTS GIBT ES UND WIE FUNKTIONIEREN SIE?
In den Testzentren und Teststellen werden im Rahmen der Bürgertestung Corona-Schnelltests (PoC-Antigen-Tests) durchgeführt: Sie müssen von fachkundigen oder geschulten Personen angewendet werden, die zur Durchführung eines Corona-Schnelltests befugt sind und einen Testnachweis hierüber erteilen können. Daneben gibt es noch die Möglichkeit von Corona-Selbsttests. Auch sie müssen unter Aufsicht einer befugten Personen vorgenommen werden.
WIE OFT KANN ICH MICH TESTEN LASSEN?
Die Bürger-Testungen sind kostenlos. Sie können nach der aktuellen Coronavirus-Testverordnung mindestens einmal wöchentlich in Anspruch genommen werden. Der Kreis Herford hat das MAGS allerdings in diesem Zusammenhang um eine Klarstellung gebeten: „Wir möchten aufgeklärt haben, wie oft sich die Bürger in der Woche kostenlos testen lassen können. Die Rechtslage ist derzeit leider nicht eindeutig. Denn das Land spricht von einmal wöchentlich, der Bund von mindestens einmal wöchentlich", sagt Markus Altenhöner.
WAS PASSIERT, WENN MEIN Test POSITIV IST?
Ist ein Schnell- oder Selbsttest positiv, ist die betroffene Person dazu verpflichtet, sich „unverzüglich" in Quarantäne zu begeben und umgehend einen sogenannten PCR-Test durchführen zu lassen. Die Quarantäne dauert zunächst bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses an. Die PCR-Testung ist im Anschluss an eine Schnell- oder Selbsttestung notwendig, da sie wesentlich präziser und zuverlässiger ist.
Der PCR-Test kann nach Durchführung des positiven Schnell- oder Selbsttest kostenlos entweder beim Hausarzt oder im Testzentrum, unter anderem an der Oststraße 23 in Herford, durchgeführt werden. Erst nach Bestätigung eines positiven PCR-Tests gilt eine Person als infiziert.
Was ist, WENN ICH schon GEIMPFT BIN?
Auch geimpfte Personen brauchen einen negativen, tagesaktuellen und bestätigten Schnell- oder Selbsttest, wenn sie beispielsweise im Einzelhandel einkaufen oder Zutritt zu einem Museum haben wollen.
WO KANN ICH MICH TESTEN LASSEN?
Es gibt derzeit drei große Testzentren im Kreis Herford, in denen täglich teilweise bis zu 6.000 Tests durchgeführt werden können. Dazu bieten bestimmte Apotheken, Hausärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen Schnell- oder Selbsttests an.
Eine Übersicht über alle knapp 50 Testzentren und -stellen im Kreis Herford gibt es auf der Homepage des Kreises Herford: https://web.kreis-herford.de/s/jtckx.
KOMMEN NOCH WEITERE TESTSTELLEN HINZU?
Es können im Kreis Herford nur solche Testzentren und Teststellen Corona-Testungen durchführen, die einen entsprechenden Antrag bis zum 19. März gestellt haben. Das geben Regelungen seitens des Landes vor. „Da der Bedarf derzeit gedeckt ist, dürfen wir zunächst keine weiteren Anträge genehmigen. Wir werden aber auf die Antragssteller zukommen, wenn sich die Situation wieder ändert", erklärt Markus Altenhöner.
TESTUNGEN DURCH UNTERNEHMEN
Es gibt neben den üblichen Bürgertestungen für Unternehmen der Privatwirtschaft, Körperschaften des Privatrechts und Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter testen zu lassen. Diese für die Beschäftigten kostenlosen Corona-Schnelltests müssen mit eigenem fachkundigem oder geschultem Personal durchgeführt und können von diesem auch bescheinigt werden. Alternativ können auch Teststellen oder Testzentren, die Bürgertestungen vornehmen, auf Kosten der Unternehmen beauftragt werden.
WAS ERMÖGLICHT MIR EIN NEGATIVER TEST?
Er ermöglicht den Bürgern, Angebote wahrzunehmen, die ansonsten im Rahmen der Corona-Notbremse untersagt wären. Das bedeutet:
´ Der Besuch von Bibliotheken, Archiven, etc. ist mit einem negativen Testergebnis möglich. ´ Der Besuch von Museen, Ausstellungen, Schlössern, etc. ist mit vorheriger Terminbuchung und negativem Testergebnis möglich. ´ Beim Besuch von Zoos und Tierparks ist ein negatives Testergebnis nur für geschlossene Räumlichkeiten notwendig.´ Einzelhandelsgeschäfte können mit vorheriger Terminbuchung und negativem Testergebnis besucht werden. Der Besuch von Supermärkten, Tankstellen, Apotheken, usw. ist ohne Auflagen möglich. ´ Bei körpernahe Dienstleistungen ist ein negatives Testergebnis erforderlich. Für medizinisch notwendige Leistungen oder Friseure, nicht-medizinische Fußpflege und gewerbsmäßige Personenbeförderung sind keine negativen Tests notwendig.