Kreis Herford. Die Hoffnung des Landessportbundes und des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen haben sich nicht erfüllt. Beiden schwebte parallel zu den Schulöffnungen in NRW am kommenden Montag, 22. Februar, eine Rückkehr von Kindern und Jugendlichen in den Trainingsbetrieb vor.
Entscheidend ist die Entwicklung des Pandemiegeschehens
Diese Rückkehr kann nun noch eine Weile dauern, so Referent Thomas Querengässer: „Entscheidend für alle Fragen im Zusammenhang mit Öffnungen im Rahmen der Corona-Pandemie ist die aktuelle Entwicklung des Pandemiegeschehens. Wenn es die Pandemieentwicklung erlaubt, werden Formen der Wiederzulassung des Sportbetriebes für Kinder und Jugendliche und auch für alle übrigen Altersgruppen geprüft." Bis dahin heißt es weiter: kein Trainings- oder Wettkampfbetrieb im Amateursport, weder für Kinder noch Erwachsene.
Maßnahmen obliegen jeder einzelnen Kommune
In der Praxis heißt das: Solange die Inzidenzwerte nicht „stabil unter 35" liegen, wird auf den Sportplätzen nichts geschehen. Erschwerend hinzu kommt, dass die Umsetzung der Maßnahmen jeder einzelnen Kommune obliegt.
Demnach könnte das Land NRW beispielsweise im April einen Starttermin für das Fußballtraining von Kindern und Jugendlichen bekannt geben, einzelne Städte diesen jedoch hinauszögern, weil die lokale Corona-Lage dies nicht zulasse oder weil die Städte möglicherweise strengere Corona-Auflagen haben. Deshalb heißt es für Kinder, Jugendliche und Amateursportler: Wir müssen weiter warten!
Sport weiterhin auf unbestimmte Zeit untersagt
Seit vergangenen Montag, 15. Februar, ist die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Sie hat die Beschlüsse der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten aus der Vorwoche umgesetzt. In den betreffenden Passagen für den Amateur- und Vereinssport wird klar, dass das Land NRW den Lockdown de facto unverändert fortgeschrieben hat. Sport ist weiterhin auf unbestimmte Zeit untersagt.
Im Detail heißt es: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Der Zugang zu den Einrichtungen ist entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig."
Beitrag zur Kontaktminimierung
Das beinhaltet, dass weiterhin auch der Individualsport (z. B. Golf, Tennis) auf öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen verboten ist. Kommunale und vereinseigene Sportanlagen müssen schließen, Rehasport-Angebote sind nicht mehr möglich, auch nicht solche aufgrund von ärztlichen Verordnungen. Darüber hinaus empfiehlt der Landessportbund NRW in allen Sportvereinen, -verbänden und -bünden, den Sportbetrieb weiterhin zu unterlassen, um zum Ziel der Kontaktminimierung beizutragen.
"Die Beratungen dauern an"
Auch die ab Montag, 22. Februar, beginnenden Schul- und KiTa-Öffnungen in NRW ändern zunächst einmal nichts an diesem Zustand. Allerdings befinde sich die Landesregierung weiterhin in einem intensiven Austausch mit dem Landessportbund, um als erstes den Kindern und Jugendlichen wieder eine Möglichkeit zum Training zu schaffen. Konkrete Ergebnisse – etwa einen Starttermin oder einen Stufenplan – gibt es weiterhin nicht. „Die Beratungen dauern an", heißt es aus der Staatskanzlei in Düsseldorf.