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Nach Kündigungen: Mitarbeiter könnten gegen Stiegelmeyer klagen

Peter Kleint wirft der Geschäftsführung mehrfachen Vertragsbruch vor. Es geht um Verstöße gegen Arbeitsverträge, Vereinbarungen mit dem Betriebsrat und das Betriebsverfassungsgesetz.

Die gläserne Front täuscht, wenn man der Argumentation IG-Metall folgt. Demnach hat sich die Stiegelmeyer-Geschäftsführung keine Transparenz gegenüber dem Betriebsrat verhalten, sondern gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen. | © Frank-Michael Kiel-Steinkamp

Corina Lass
15.01.2021 | 15.01.2021, 04:00
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