Kreis Herford. Die Bürgermeisterin, die Bürgermeister und der Landrat haben sich am Montag erneut zu der aktuellen Corona-Lage beraten und dabei Bußgelder für Verstöße gegen die Regelungen der Allgemeinverfügung festgelegt, wie Pressesprecher Patrick Albrecht mitteilt.
So habe ein erster Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre ein Bußgeld von 250 Euro zur Folge, ein wiederholter Verstoß kostet 500 Euro. Wer gegen die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und in Fahrzeugen verstößt, müsse 50 Euro zahlen, bei einem wiederholten Verstoß 100 Euro. Die Regelungen der Allgemeinverfügung dienten dazu, das Infektionsgeschehen einzudämmen und sie gälten für jeden Einzelnen. "Der eigene Schutz, aber vor allem die Solidarität mit den Mitmenschen müssen jetzt ganz vorne stehen“, heißt es in der Pressemitteilung.
Appell zu Silvester
„Wir appellieren zudem eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere an Silvester auf Feierlichkeiten in einer größeren Gruppe zu verzichten und Menschenansammlungen zu vermeiden. Wir haben klar definierte Kontaktbeschränkungen - und unsere Ordnungsämter werden das sehr genau kontrollieren“.
Grundsätzlich hätten die Kontrollen in den vergangenen Tagen zugenommen, wobei Verstöße festgestellt worden seien. Kontrolliert worden seien, mitunter in Abstimmung mit der Polizei, vor allem die Quarantänevorgaben, aber auch die normalen Regelungen und die verstärkten Regelungen der aktuellen Allgemeinverfügung wie die nächtliche Ausgangssperre.
Bürgertelefon über Silvester und Neujahr erreichbar
Das Bürgertelefon des Kreises ist auch über Silvester und Neujahr für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Noch bis zum 30.12. können sich die Anruferinnen und Anrufer zwischen 8 und 16 Uhr melden, vom 31.12.20 bis zum 02.01.21 zwischen 9 und 14 Uhr.
Über die Feiertage gingen beim Bürgertelefon vom 24. bis zum 26. Dezember insgesamt 247 Anrufe ein. Am 28. Dezember waren es bereits über 400 Anrufe. Vielen Anruferinnen und Anrufer informierten sich über das Verhalten als positiv getestete Kontaktperson oder die Möglichkeit des Freitestens. Weitere häufige Themen waren das Impfzentrum, die Regelungen der Allgemeinverfügung wie die nächtliche Ausgangssperre oder auch das Verhalten als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet.