Herford. Jeder Einzelhandel darf für einen befristeten Zeitraum einen Werbeaufsteller in maximal 1,20 Meter Höhe aufstellen. Das haben am Mittwoch Bürgermeister und Fraktionen zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen.Seit Beginn der Corona Pandemie treffen sich die politischen Vertreter regelmäßig zum Austausch zur aktuellen Lage. Schwerpunkt ist dabei Möglichkeiten zu finden, um geschlossenen Einzelhandel und Gaststätten während der Corona-Zeit wirtschaftlich zu unterstützen.
Unter dem Tenor „kein Geld für nicht erbrachte Leistungen" wurde im Ergebnis beschlossen, keine Sondernutzungsgebühren von Einzelhandel und Gastronomie für die Zeit der Schließung zu erheben. Zusätzlich wurde beschlossen, dass - entgegen der derzeitigen Satzungsregelung - ab sofort jeder Einzelhandel für einen befristeten Zeitraum einen Werbeaufsteller aufstellen darf, um deutlich wahrnehmbarer auf sich aufmerksam zu machen. Die Verwaltung wird nun die erforderlichen Beschlüsse vorbereiten.