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Enger

So kommen Engeraner an ihre Briefwahl-Unterlagen

Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl im September werden jetzt verschickt.

Am 13. September sind Kommunalwahlen. | © Pixabay

12.08.2020 | 27.08.2020, 15:01

Enger. In dieser Woche gibt es Post für die Wahlberechtigten in der Widukindstadt: Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 13. September 2020 werden verschickt.

Das Kommunale Rechenzentrum in Lemgo, das diese Benachrichtigungsbriefe zentral für die Kommunen im Kreis Herford versendet, wird die wichtigen Unterlagen in dieser, der 33. Kalenderwoche, auf den Weg bringen, teilt die Stadtverwaltung Enger mit.

Ab diesem Zeitpunkt wird auch das Wahlbüro im Rathaus der Widukindstadt Enger eingerichtet sein, in dem in den Wochen bis zur Kommunalwahl Briefwahlanträge bearbeitet werden.

Drei Möglichkeiten

Wer Briefwahl beantragen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten:

Schriftlicher Antrag: Ein Formular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Einfach ausfüllen, unterschreiben (wichtig – nicht vergessen!) und an die Widukindstadt Enger senden oder im Rathausbriefkasten einwerfen. Die Wahlunterlagen kommen dann per Post ins Haus.Falls die Wahlbenachrichtigung verloren gehen sollte, genügt auch ein formloses Schreiben, aus dem aber die Personalien der Wählerin/des Wählers mit vollständigem Namen, Anschrift und Geburtsdatum ersichtlich sein müssen. Auch hier bitte die handschriftliche Unterschrift nicht vergessen.

Online-Antrag: Zugang zum Formular für einen Online-Briefwahlantrag gibt es über die Homepage der Widukindstadt Enger oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.

Persönlich im Wahlbüro: Hier gibt es die Briefwahlunterlagen wenn nötig direkt zum Mitnehmen. Auch ist es möglich, per Briefwahl gleich seine Stimme abzugeben.

Das Wahlbüro im Raum 1.48 des Rathauses steht während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (Mo. – Fr. 8 bis 13 Uhr, Mo. und Do. auch von 14 bis 18 Uhr) für die Wahlberechtigten in Enger bereit.

Was man mitbringen muss

Mitgebracht werden sollte die Wahlbenachrichtigung, auf jeden Fall aber der Personalausweis. Wer Wahlunterlagen für eine andere Person als sich selbst abholen möchte - das gilt auch für Ehepartner - muss eine Vollmacht dafür nachweisen. Auch hierfür enthält die Wahlbenachrichtigung einen Vordruck.

Mit Hinblick auf die derzeitige Corona-Lage sollte laut Verwaltung persönliches Erscheinen im Wahlbüro aber auf die unbedingt nötigen Fälle beschränkt bleiben.

Die Wählerinnen und Wähler in der Widukindstadt werden daher gebeten, vorrangig die bestehenden Antragsmöglichkeiten ohne Personenkontakt, also schriftlich auf dem Postwege, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder auf elektronischem Wege zu nutzen.