Kreis Gütersloh

Mord an 27-jähriger Versmolderin: Bundesgerichtshof prüft Schuldspruch

Die Verteidigung hatte den Freispruch des mutmaßlichen Mörders von Constanze K. gefordert und legte einen Tag nach der Urteilsverkündung beim Landgericht Revision gegen das Urteil ein.

Der Angeklagte hatte sich zu Prozessbeginn verhüllt. | © Simon Janßen

22.01.2020 | 22.01.2020, 12:14

Versmold/Düsseldorf. Das Urteil gegen den mutmaßlichen Mörder der Versmolderin Constanze K. hat noch ein juristisches Nachspiel. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft den Schuldspruch gegen Patrick H. Dieser war wie berichtet am 4. Dezember des vergangenen Jahres vom Landgericht Düsseldorf zu lebenslanger Haft verurteilt worden, mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige seine Exfreundin, die aus Versmold stammende Constanze K. (27.), aus Rache erschossen hatte.

Die Bluttat hatte sich im April 2019 in Neuss ereignet. H. selbst hatte im Prozess trotz starker Beweise gegen ihn seine Unschuld beteuert. Die Verteidigung hatte seinen Freispruch gefordert und legte einen Tag nach der Urteilsverkündigung beim Landgericht Revision gegen das Urteil ein. Das bestätigte die Pressestelle des Landgerichts Düsseldorf. Der BGH ist behandelnde Instanz bei der Revision.

Bei einer Revision werden nicht noch einmal die Tatumstände untersucht, sondern das Urteil auf Rechtsfehler hin überprüft. Erfahrungsgemäß dauert eine Revision mindestens einige Monate. Hat sie Erfolg – was selten der Fall ist –, wird die Sache ans Landgericht zurückgegeben, allerdings an eine andere Kammer als zuvor.