Verl/Bielefeld. Weil er seine damalige Lebensgefährtin in Verl zunächst mit einem Fleischermesser und danach mit einem etwa einen Meter langen Samuraischwert bedroht und leicht verletzt haben soll, muss sich ein 34 Jahre alter Mann aus Berlin demnächst vor dem Bielefelder Landgericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gefährliche Körperverletzung vor. Der Prozess beginnt am Dienstag, 9. September. Am 16. und am 23. September sind Fortsetzungstermine anberaumt.
Laut Anklage soll der Mann, bewaffnet mit dem Fleischermesser, in der Nacht auf den 8. April vergangenen Jahres in einem Haus in Verl seiner damaligen Lebensgefährtin zunächst vorgeworfen haben, sie habe sein Leben zerstört. Danach habe er ihr gedroht, sie mit dem Samuraischwert umzubringen. Mit der Schwertspitze habe er ihr dabei eine oberflächliche Verletzung am Bauch zugefügt.
Lage beruhigte sich erst, als ein Nachbar zur Hilfe eilte
Der Streit eskalierte, als die Frau unter Lebensangst und in Panik das Schwert ergriff und sich dabei an den Händen und Unterarmen verletzte. Als sie versuchte zu flüchten, soll der Berliner ihr zunächst einen weiteren Schnitt am rechten Oberarm zugefügt haben. Dabei erlitt die Frau nicht nur Fleischwunden, sondern verletzte sich auch Sehnen an den Fingern und Händen.
Der 34-Jährige verfolgte die Frau in den Hausflur und hielt sie mit dem Schwert auf. Laut Staatsanwaltschaft beruhigte sich die Lage erst, als ein Nachbar zur Hilfe eilte. Die hinzugerufene Polizei konnte den Mann schließlich festnehmen.
Mögliche Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus ist Thema
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass zum Tatzeitpunkt die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Berliners aufgehoben war. Er soll an einer durch Drogenkonsum ausgelösten Psychose leiden und während der Tat Wahrnehmungsstörungen und Wahnvorstellungen gehabt haben.
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In dem Prozess geht es deshalb nicht um eine Verurteilung, sondern darum, ob der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll.