
Von
Franz Purucker
23.03.2017 | 23.03.2017, 10:26
Verl
Wegen der Seuchenbekämpfung musste der Geflügelmarkt vier Mal ausfallen. Nun hat die Stadt mit dem Kreis eine Ausnahmeregelung getroffen, die an strenge und teure Regeln gebunden ist
Verl. Der Hobbymarkt in der Ostwestfalenhalle in Kaunitz hatte die letzten Male mit schwachen Besucherzahlen zu kämpfen. Hintergrund ist die Geflügelpest: Durch die Ausweisung Verls als Risikogebiet durften bei den vergangenen vier Hobbymärkten weder Geflügel noch Vögel angeboten werden. Darauf hat die Stadt mit dem Erlass der Eintrittgelder reagiert und die Besucherzahlen damit etwas kompensiert, so Bürgermeister Michael Esken.
Nun geht die Verwaltung noch einen Schritt weiter, wie das Stadtoberhaupt erklärt: Gemäß einer Ausnahmeregelung des Kreises kann der Verkauf von Geflügel unter strengen Auflagen genehmigt werden. Dazu zählt eine sogenannte Tupferprobe, die spätestens fünf Tage vor dem Hobbymarkt durchgeführt werden muss und die Tiere auf das Virus der Geflügelpest untersucht. Diese kostet rund 4,50 Euro pro Tier. "Wir werden den Marktbeschickern diese Kosten gegen Vorlage der Tierarztrechnung ersetzen", so Esken. Kleinere Verkäufer könnten dies nicht leisten.
Es handle sich um eine völlige Ausnahmesituation, der das Überleben des Hobbymarktes bedrohe, so Esken: "Wir müssen den Markt jetzt über diese schwierige Phase bringen." Dabei zog der Verwaltungschef Parallelen zu den Einbußen der Geschäftsleute, während des Ausbaus der Ortsdurchfahrt. Viele Kaufleute hätten noch immer damit den Folgen zu kämpfen.
Weitere Auflagen sind, dass Geflügel nur aus Beständen in unmittelbaren Nachbarkreisen des Kreises Gütersloh (Paderborn, Soest, Warendorf, Osnabrück, Herford, Lippe) sowie der Stadt Bielefeld auf den Markt gebracht werden darf. Außerdem dürfen die Tiere nicht aus Beständen stammen, die in wegen Geflügelseuchen festgelegten Restriktionsgebieten liegen.
Der nächste Hobbymarkt findet am 1. April von 5 bis 14 Uhr in der Ostwestfalenhalle Kaunitz (Paderborner Straße 408) und auf deren Außengelände statt.
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