Audi-Fahrer entzieht sich Verkehrskontrolle mit Folgen

26.11.2025 | 26.11.2025, 12:30

Gütersloh (ots) -
Steinhagen (MK) - Eine Streifenwagenbesatzung beabsichtigte in der Mittwochnacht (26.11., 00.09 Uhr) den Fahrer eines Audi auf der Bielefelder Straße zu überprüfen, als sich dieser unvermittelt der Verkehrskontrolle entzog und mit hoher Geschwindigkeit Richtung Woerdener Straße flüchtete. Die Beamten verloren den Audi kurzzeitig aus der Sicht. An der Kreuzung Mozartstraße bog der Audi-Fahrer nach links ab, verlor dann aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Das Auto durchschlug in der Folge einen Gartenzaun und prallte anschließend gegen die Hauswand eines Mehrfamilienhauses.

Als die Streifenwagenbesatzung kurz darauf am Unfallort eintraf, war der Fahrer bereits zu Fuß flüchtig. Im Rahmen der Fahndung konnte dieser dann wenig später durch weitere Kräfte im Nahbereich angetroffen werden. Sowohl der 22-jährige Fahrer, als auch die beiden 18- und 19-jährigen Insassinnen im Audi verletzten sich bei dem Unfall leicht. Der eingesetzte Rettungsdienst behandelte die drei ambulant vor Ort. Weitere Personen wurden weder durch die Fahrweise, noch durch den Unfall des 22-jährigen Steinhageners verletzt oder gefährdet.

Während der Unfallaufnahme durch ein VU-Team des Polizeipräsidiums Münster stellten die Beamten im Unfallfahrzeug verdächtige Substanzen in kleinen Klemmverschlusstüten sicher. Zudem erhärtete sich der Verdacht, dass der 22-Jährige sein Auto unter dem Einfluss von Drogen geführt hatte. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Bielefeld wurde dem Steinhagener in einem Krankenhaus eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt. Darüber hinaus wurde auch der ohnehin nicht mehr fahrbereite Audi sichergestellt und durch ein beauftragtes Abschleppunternehmen abtransportiert.

Der 22-jährige Mann aus Steinhagen muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren wegen mehrerer Verkehrsdelikte und wegen des Verdachts von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten. Der geschätzte Gesamtsachschaden des Verkehrsunfalls liegt bei rund 10 000 Euro.

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