Schloß Holte-Stukenbrock. Hohe Vermittlungsgebühren ade - seit dem 1. Juni gilt das Gesetz zur Regelung der Maklercourtage. Eine Entlastung für viele Neumieter. Ab sofort muss nach dem sogenannten Bestellerprinzip derjenige die Maklerprovision für eine Mietwohnung zahlen, der den Makler auch beauftragt. Während der Mieterbund Ostwestfalen-Lippe in der Gesetzesnovelle eine überfällige Korrektur sieht, stehen ihr Makler skeptisch gegenüber - auch in Schloß Holte-Stukenbrock.
Was ändert sich durch das Wohnvermittlungsgesetz für Mieter und Vermieter?
"Bisher wurde in Absprache zwischen Vermieter und Makler vereinbart, wer die Courtage zahlt", sagt Ralf Brodda, Geschäftsführer des Mieterbunds Ostwestfalen-Lippe. Meist fielen diese Kosten dann auf den Mieter. Nach der neuen Regelung müssen Mieter jetzt nur dann Provision zahlen, wenn sie sich selbst an einen Makler wenden, der ihnen eine Wohnung sucht und vermittelt. "Früher war die Beauftragung des Maklers auch mit einem einfachen Handschlag möglich, jetzt muss sie aber in Textform per SMS, E-Mail oder Brief erfolgen", sagt Brodda. Greife der Makler auf seinen Wohnungsbestand zurück und ließe ordnungswidrig den Mieter dennoch eine Provision zahlen, könne dieser sein Geld innerhalb von drei Jahren zurückverlangen. "Beauftragt dagegen der Vermieter einen Makler, muss auch er dessen Courtage zahlen, ohne sie verlagern zu können."
Wann muss eine Maklerprovision gezahlt werden?
"Die Courtage muss immer dann bezahlt werden, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist und abgeschlossen wurde", sagt Brodda. Gewöhnlich betrage die Gebühr zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer.
Sind jetzt Mieterhöhungen vom Vermieter zu erwarten?
Ralf Brodda glaubt an keine Mieterhöhungen: "Die Vermieter werden weiterhin versuchen, eine Marktmiete zu erzielen." Ihr Handlungsraum sei ohnehin durch Markt und regionalen Marktspiegel begrenzt. In Maklerkreisen rechnet man dagegen schon mit Mietpreiserhöhnungen: Solange die Mietpreisbremse in OWL noch nicht eingeführt ist, würden manche Vermieter versuchen, die Miete auszureizen. Auch in Schloß Holte-Stukenbrock bewegen sich die Mietpreise auf steigendem Kurs.
Werden einzelne Vermieter versuchen, sich das Geld vom Mieter zurückzuholen?
"Es kursiert das Gerücht, dass Vermieter überteuert Einrichtungsgegenstände wie Küchen an den Mieter verkaufen, um so die Maklerkosten abzuwälzen", sagt Ralf Brodda. Diese Handlung sei ordnungswidrig und seit jeher unzulässig. Bei Anhaltspunkten rät er, Belege zu sammeln. Bestätigt sich der Verdacht, könne das Geld innerhalb einer Dreijahresfrist zurückgefordert werden.
Welche Entwicklungen sind künftig zu erwarten?
Ralf Brodda hält das Bestellerprinzip für "vernünftig und längst überfällig" und nennt die bisherige Regelung exotisch und widersinnig. In Regionen wie Schloß Holte-Stukenbrock, in denen - anders als in Ballungsräumen wie Großstädten -, Angebot und Nachfrage nicht so groß ausfallen, sieht er die Auftragslage von Maklern für Mietwohnungen gefährdet: "Manch ein Vermieter wird die Kosten umgehen wollen und die Wohnungsvermittlung selbst übernehmen." Ingesamt könne er aber noch nicht einschätzen, inwiefern sich die Vermietungsprozesse in OWL entwickeln werden.
Makler in der Region stehen dem neuen Wohnvermittlungsgesetz skeptisch gegenüber. "Es liegt natürlich immer beim Vermieter, ob er den Makler-Service in Anspruch nehmen möchte. Ein Makler sichert aber einen umfassenden und ordnungsgemäßen Ablauf", sagt ein ortsansässiger Immobilienmakler.
Man sieht im neuen Wohnvermittlungsgesetz ein Eingreifen in die Marktwirtschaft. Besonders wird bemängelt, dass keine Teilung der Courtage im Gesetz vorgesehen ist: "Fairer wäre es, die Provisionskosten auf Vermieter und Mieter aufzuteilen."
Mietbremse in OWL
Seit dem 1. Juni ist auch die gesetzliche Neuregelung für eine Mietpreisbremse in Kraft: Demnach darf dann bei Weitervermietung einer Wohnung der Vermieter bei Abschluss eines neuen Mietvertrags höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent fordern.In Berlin gilt die Mietpreisbremse bereits. Weitere „angespannte“ Wohnmärkte sollen folgen.
Der Mieterbund Ostwestfalen-Lippe ist optimistisch, dass zum 1. Juli auch in OWL die Mietpreisbremse eingeführt wird. So soll auch weiterhin der Wohnraum für alle bezahlbar bleiben. Vorher muss die Landesregierung dem Vorhaben jedoch noch zustimmen. Die Mietpreisbremse soll dann in Paderborn und Bielefeld gelten.