Amerikanische Faulbrut

Bienenseuche im Kreis Gütersloh ausgebrochen: Sperrbezirk von drei Kilometern

In Stukenbrock ist ab sofort ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. Imker müssen jetzt einiges beachten. Für Menschen ist die Bienenkrankheit ungefährlich.

Innerhalb des Sperrbezirks müssen alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf die Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden. | © Ole Spata/dpa

10.08.2023 | 10.08.2023, 09:40

Schloß Holte-Stukenbrock. In SHS ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bestätigt worden. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Faulbrut hat die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh einen Sperrbezirk eingerichtet. Betroffen sind Stukenbrock und der Norden von Stukenbrock-Senne.

Innerhalb dieses Sperrbezirks müssen jetzt sämtliche Bienenvölker untersucht und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Außerdem dürfen keine Bienenvölker aus dem Sperrbezirk heraus- oder hereingebracht werden. Die Anordnungen gelten ab sofort.

Um den Ausbruchsbetrieb wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Die Grenzen beziehungsweise der Radius des Sperrbezirkes sind in einer interaktiven Karte, in die man hereinzoomen kann, im Internet ersichtlich:

www.kreis-guetersloh.de/faulbrut

Bakterium befällt ausschließlich die Bienenbrut

Mit Hilfe dieser interaktiven Karte lässt sich kontrollieren, ob sich die eigene Bienenhaltung im Sperrgebiet befindet. Das Gebiet reicht im Nordosten bis in den Kreis Lippe. Wer Bienen im Sperrbezirk hält, muss dies unverzüglich unter Angabe des Standorts der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung mitteilen, Tel. 05241 851303 oder per E-Mail unter: abt23@kreis-guetersloh.de

Die Amerikanische Faulbrut ist eine gefährliche Erkrankung des Bienenvolkes. Ihr Erreger ist ein sporenbildendes Bakterium, das ausschließlich die Bienenbrut befällt. Die Bakterien vermehren sich in der Larve, töten diese dabei ab und gehen dann in die umweltbeständige Dauerform (Spore) über. Aus der weißen Bienenlarve entsteht dabei eine braune, Faden ziehende Masse, die Millionen von Sporen enthält. Erwachsene Bienen können nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten aber die Sporen in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter. Auch im Honig können die Sporen gut überleben, für Menschen sind sie aber ungefährlich.

Angeordnet wird im einzelnen, dass innerhalb des Sperrbezirks alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf die Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen sind. Diese Untersuchung ist frühestens zwei Monate, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden

Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut ergeben. Bewegliche Bienenstände im Sperrbezirk dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden.

Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Grundsätzlich gilt jederzeit, dass von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen vom Besitzer der Bienen stets bienendicht verschlossen zu halten sind.

Die angeordneten Maßnahmen dienen der Erkennung weiterer Seuchenfälle sowie der Aufdeckung sämtlicher Sporenherde. Voraussetzung für die erfolgreiche Sanierung eines Sperrbezirkes ist, dass alle Sporenquellen erkannt und beseitigt werden, um Neuansteckungen zu vermeiden.