Schloß Holte-Stukenbrock/Paderborn

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Bestohlener Ersthelfer erfährt Welle der Solidarität und zieht Schlussstrich

Wer als Ersthelfer einen finanziellen Schaden erleidet, hat Anspruch auf eine Erstattung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Mirco Welsing (l.) mit Rechtsanwalt Thomas Meyer. Dessen juristisches Interesse hatte die Frage geweckt, ob die Unfallkasse NRW einspringen müsste, wenn ein Ersthelfer wie Welsing während des Einsatzes bestohlen wurde. | © Patrick Pollmeier

Sigurd Gringel
30.12.2021 | 30.12.2021, 10:03
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