Schloß Holte-Stukenbrock

Betrunkener Autofahrer verursacht schweren Unfall auf der A33

Der Audi-Fahrer kommt plötzlich von seinem Fahrstreifen auf der Autobahn ab und kracht mit einem anderen Auto zusammen. Beide Fahrer werden verletzt. Der Sachschaden: Etwa 55.000 Euro.

Zwei Menschen wurden bei einem schweren Unfall auf der A33 in der Nacht zu Sonntag verletzt. | © Symbolfoto/Pixabay

01.03.2020 | 01.03.2020, 17:25

Schloß Holte-Stukenbrock. Bei einem schweren Unfall auf der Autobahn 33 zwischen den Anschlussstellen Stukenbrock-Senne und Schloß Holte-Stukenbrock wurden in der Nacht zu Sonntag zwei Menschen verletzt.

Laut Angaben der Polizei fuhr ein 32-jähriger Mann aus dem Kreis Paderborn gegen 00.55 Uhr mit seinem Audi S 5 auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn in Richtung Osnabrück. Dabei soll er mit hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein.

Audi-Fahrer musste Führerschein abgeben

Aus bisher noch ungeklärter Ursache fuhr der Audi-Fahrer dann plötzlich nach rechts und kollidierte mit dem Renault eines 32-jährigen Mazedoniers, der auf dem rechten Fahrstreifen unterwegs war. Durch den Zusammenstoß kam der Renault nach rechts von der Fahrbahn ab, während der Audi auf dem linken Fahrstreifen zum Stillstand kam.

Der Fahrer des Renault wurde schwer verletzt in ein Bielefelder Krankenhaus gebracht. Der Audi-Fahrer wurde leicht verletzt. Da er offensichtlich alkoholisiert war, wurde ihm im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Seinen Führerschein musste er abgeben.

Polizei schätzt den Sachschaden auf etwa 55.000 Euro

Beide Fahrzeuge wurden so stark beschädigt, dass sie abgeschleppt werden mussten. Zwei nachfolgende Autos wurden beim Überfahren von Fahrzeugteilen ebenfalls so stark beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren.

Insgesamt schätzt die Polizei den entstandenen Sachschaden auf etwa 55.000 Euro. Für die Dauer der Unfallaufnahme und Reinigung der Fahrbahn musste die Autobahn teilweise komplett gesperrt werden. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens kam es laut Angaben der Polizei jedoch zu keinen nennenswerten Verkehrsstörungen.