Wo ist der 52-Jährige?

Mann im Kreis Gütersloh seit Wochen vermisst: Polizei äußert sich zu rätselhaftem Fall

Der 52-Jährige aus Hamburg wurde zuletzt an der Wohnung seiner Eltern im Kreis Gütersloh gesehen. Seit Ende Januar gilt er als vermisst. Alle Suchmaßnahmen waren bislang erfolglos. Ab wann wird jemand für tot erklärt?

Die Polizei hatte im Kreis Gütersloh auch Mantrailer-Hunde eingesetzt, um den vermissten Mann zu finden. Ohne Erfolg. | © Symbolfoto/dpa

Lena Vanessa Bleck
02.03.2025 | 23.04.2025, 15:50

Update: Die Polizei hat inzwischen den Tod des seit Monaten als vermisst geltenden Mannes bestätigt.

Rietberg. Mehr als einen Monat ist es mittlerweile her, dass ein 52-jähriger Mann aus Hamburg im Kreis Gütersloh verschwunden ist. Seit Donnerstagnachmittag, 30. Januar, wird er vermisst. An diesem Tag wurde er noch an der Wohnung seiner Eltern im Rietberger Ortsteil Neuenkirchen gesehen. Danach verliert sich seine Spur. „Es kann nicht gesagt werden, wann er diese tatsächlich verlassen hat“, heißt es von der Polizei Gütersloh.

Der Vermisste hat dunkelbraune Haare und ist vermutlich ohne Jacke unterwegs. Weitere Details zur Kleidung liegen nicht vor. Die Beamten haben in den vergangenen Wochen intensiv nach dem Verschwundenen gesucht.

Suche mit Hubschrauber und Hunden ohne Erfolg

Wie die Gütersloher Polizeisprecherin Katharina Felsch kürzlich auf Nachfrage gegenüber der „Neuen Westfälischen“ berichtet, wurden nach Bekanntwerden des Vermisstenfalls die möglichen Anlaufadressen angefahren, bei Bekannten angefragt und die Umgebung abgesucht. Auch Mantrailer-Hunde seien angefordert und ein Hubschrauber eingesetzt worden.

„Auch ein paar Tage später waren die Ermittler noch mal mit einem Hubschrauber unterwegs“, sagt Felsch, „dabei wurde ein größeres Teilstück des Sennebachs in östliche und westliche Richtung abgeflogen.“

Zweimal war die Polizei in Rietberg mit einem Hubschrauber auf der Suche nach dem vermissten Mann. - © Symbolfoto/Polizei
Zweimal war die Polizei in Rietberg mit einem Hubschrauber auf der Suche nach dem vermissten Mann. | © Symbolfoto/Polizei

Auch angrenzende Freiflächen und nahe Höfe habe die Polizei aus der Luft in Augenschein genommen. Außerdem sei eine entsprechende Öffentlichkeitsfahndung ausgelöst und ein paar Tage später noch mal wiederholt worden – alles bislang ohne Erfolg.

Es gab laut Sprecherin zwar einzelne Hinweise aus der Bevölkerung, denen man auch nachgegangen sei. Man habe den 52-Jährigen bislang aber noch immer nicht finden können. Auch an seiner Wohnadresse in Hamburg sei er nicht aufgetaucht.

Mehr Vermisstenfälle im Kreis Gütersloh - vor allem Kinder betroffen

In den vergangenen Jahren beobachtet die Gütersloher Polizei einen Anstieg an Vermisstenfällen, vor allem bei Kindern. 2021 verschwanden 113 Menschen aus dem Kreis Gütersloh, darunter 58 Erwachsene, 38 Jugendliche und 17 Kinder. Zwei Jahre später waren es insgesamt 170 Menschen – 72 Erwachsene, 63 Jugendliche und 35 Kinder.

„Die gestiegene Anzahl führen wir auf die ebenfalls gestiegene und richtige Sensibilität der Melderinnen und Melder zurück“, sagt die Polizeisprecherin. Die allermeisten Fälle würden sich innerhalb der ersten Stunden klären. Gerade bei Kindern und Jugendlichen steckten häufig längere Geschichten dahinter.

Felsch: „Viele sind auch aus einem Heim oder einer anderen Unterbringungseinrichtung abgehauen.“ Außer dem 52-jährigen Mann gibt es im Kreis Gütersloh laut Polizei derzeit keinen weiteren „Langzeit“-Vermissten.

INFORMATION


Wann wird ein Mensch für tot erklärt?

Laut Angaben der Gütersloher Polizei ergibt sich aus dem Verschollenheitsgesetz, ab welchem Zeitpunkt ein vermisster Mensch für tot erklärt wird. Die Todeserklärung ist demnach zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.

„Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nach Absatz 1 nicht für tot erklärt werden“, heißt es in dem Gesetz weiter.