Rheda-Wiedenbrück/Bielefeld. Weil sie einen ehemaligen Arbeitskollegen, an dem sie ganz offenbar Gefallen gefunden hatte, über Monate stalkte, beleidigte und bedrohte, hat das Bielefelder Landgericht nun eine 36-Jährige aus Rheda-Wiedenbrück zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Darüber hinaus muss sie sich – sollte das Urteil rechtskräftig werden – künftig an strikte Weisungen halten.
Vor einigen Jahren hatten sich die nun verurteilte Wanda L. und der 37-Jährige Eike V. (Namen aller Betroffenen geändert) bei der Arbeit kennengelernt. Die darauf folgenden Online-Chats waren bald sexuellen Inhalts. Doch machte Eike V. der Frau deutlich, dass er keinesfalls an einer Beziehung interessiert sei.
Dies mochte die verliebte Wanda L. jedoch nicht akzeptieren – und griff zu rüden Mitteln: Über Monate bombardierte sie Eike V. und dessen Umfeld mit unflätigsten Nachrichten. Sie schimpfte, drohte, beleidigte. An ihrem Verhalten änderte sie auch nichts, als sie ihren Job verlor, weil sie ihren firmeninternen Account für ihre Hassnachrichten verwendet hatte.

Kontaktverbot vom Gericht zeigt keine Wirkung
Auch ein vom Amtsgericht verhängtes Kontaktverbot zeigte keine Wirkung. Schließlich meldete sie sich sogar noch unmittelbar vor Beginn des Prozesses vor dem Bielefelder Landgericht wütend bei ihrem ehemaligen Schwarm und warf ihm vor, die Medien auf den Fall aufmerksam gemacht zu haben.
In der mehrtägigen Verhandlung vor der I. Großen Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Richter Sven-Helge Kleine zeigte sich Wanda L. indes weitgehend geständig.
Freimütig berichtete sie, dass sie nur als Teenagerin eine wenige Monate währende Beziehung gehabt habe. Warum sie bei Eike V. derart heftig reagiert habe, wisse sie nicht. Ihr sei hingegen klar, dass sie daran arbeiten müsse, gab sie zu Prozessbeginn zu Protokoll.
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Das kommt jetzt auf die Verurteilte zu
Daran arbeiten wird die 36-Jährige müssen – sonst könnte es sein, dass sie die zur Bewährung ausgesetzte Strafe doch wird verbüßen müssen. Die Kammer machte es ihr zur Auflage, sich zunächst stationär, später ambulant in eine Verhaltenstherapie zu begeben.
Darüber hinaus bekräftigte das Gericht das bereits zuvor vom Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück verhängte Verbot, in irgendeiner Form Kontakt zu Eike V. aufzunehmen.
Schließlich verpflichtete die Kammer Wanda L. dazu, 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu absolvieren. Es sei, so sagte Richter Kleine abschließend, sicherlich für alle Beteiligten das Beste, wenn das Urteil ganz schnell rechtskräftig würde.