Nächster Schritt: Anhörung
Nach der Bestätigung des Denkmalwertes der Lübke-Villa durch den Landschaftsverband (LWL) in Münster will die Stadt als Untere Denkmalbehörde nun das Objekt in die Denkmalliste eintragen. „Das entsprechende Verfahren zur endgültigen Unterschutzstellung wird eingeleitet“, teilte Stadtsprecherin Maximiliane Plöger mit. Der erste Schritt dazu sei die sogenannte Anhörung: Der Eigentümer erhalte ein Schreiben mit der Denkmalwertbegründung und habe dann „innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit, Stellung zu beziehen“. Mögliche Argumente gegen die Unterschutzstellung würden dann erneut von der Stadt geprüft und mit der LWL-Behörde in Münster abgestimmt. Plöger: „Ist das Anhörungsverfahren abgeschlossen und ergeben die Einlassungen keine neuen Aspekte, die gegen eine Eintragung sprechen, ergeht der endgültige Eintragungsbescheid.“ Erst dann gelte die Lübke-Villa offiziell als Baudenkmal eingetragen.