Zum Schutz vor ansteckenden Masern greift nun auch die zweite Stufe der vor zwei Jahren eingeführten Impfpflicht für Schulen und Kitas. Ende Juli endete die Frist zur Vorlage von Impfnachweisen für Kinder und Beschäftigte, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren. - © Marius Becker
Zum Schutz vor ansteckenden Masern greift nun auch die zweite Stufe der vor zwei Jahren eingeführten Impfpflicht für Schulen und Kitas. Ende Juli endete die Frist zur Vorlage von Impfnachweisen für Kinder und Beschäftigte, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren. | © Marius Becker

NW Plus Logo Kreis Gütersloh Kreis Gütersloh kontrolliert Masern-Impfpflicht - wer ausgeschlossen ist

Die Übergangsfrist endete im Juli, nun müssen Ungeimpfte gemeldet werden. In welchen Einrichtungen das gilt und wer von der Pflicht ausgeschlossen ist - die Übersicht.

Anja Hustert

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