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Corona-Regeln in den Wahllokalen - Ausnahmen von der Maskenpflicht

Bei der bevorstehenden Bundestagswahl am 26. September muss in den Wahllokalen in NRW eine Maske getragen werden. Ein Wahlorganisator erklärt, wie reagiert wird, wenn Wähler sich dem verweigern.

Für Mitglieder des Wahlvorstands kann die Maskenpflicht im Wahllokal entfallen, wenn gewisse Schutzmaßnahmen ergriffen werden. | © Picture Alliance

Max Maschmann
16.09.2021 | 16.09.2021, 19:58
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