Kreis Gütersloh. Die Polizei im Kreis Gütersloh appelliert zum Start der Fußball-Europameisterschaft an alle Bürger, sich auch bei möglichen Feiern an Regeln zu halten - vor allem auch im Hinblick auf die Corona-Maßnahmen. "Die Polizei Gütersloh möchte da kein Spielverderber sein", heißt es in einer aktuellen Melden, "auch die Polizistinnen und Polizisten fiebern mit ihrem Mannschaften mit und freuen sich über jeden Sieg."
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Dennoch dürften dabei Regeln und Gesetze nicht außer Acht gelassen werden. Damit aus dem möglichen Fußballmärchen kein erneuter Rückschlag im gemeinsamen Kampf gegen die Pandemie wird, will die Polizei Gütersloh die Ordnungsämter im gesamten Kreisgebiet unterstützen. Bei Verstößen gegen die geltenden Regelungen werde man konsequent einschreiten.
Polizei: "Ein Autokorso setzt die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht außer Kraft"
Immer wieder würden nach den Siegen einzelner Mannschaften Autokorsos stattfinden. Diese könnten allerdings für Fahrzeuginsassen, aber auch für Unbeteiligte gefährlich werden. "Wir wollen, dass alle friedlichen Fußballfans und Bürgerinnen und Bürger im Kreis Gütersloh ein fröhlichen und sicheren Fußballsommer erleben können. Ein Autokorso setzt die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht außer Kraft!"
Grundsätzlich habe sich auch dabei jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt werde. Zuwiderhandlungen seien zumindest Ordnungswidrigkeiten und würden grundsätzlich mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet, so die Polizei: "Stoppschilder, Ampeln und andere Verkehrszeichen gelten auch bei einem Autokorso uneingeschränkt."
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Alle Beifahrer - auch auf der Rückbank - müssen angeschnallt werden
Der Fahrer und auch alle Beifahrer - auch auf der Rückbank - müssen laut Polizei den Sicherheitsgurt anlegen. Bereits bei sehr geringen Geschwindigkeiten würden beim Herauslehnen aus dem Fenster oder Stehen im geöffneten Schiebedach im Falle eines Unfalls schwere Verletzungen drohen.
Die Sicht des Fahrers darf durch wehende Fahnen oder ähnliches nicht beeinträchtigt werden. "Selbstverständlich sollte sein, dass der Fahrer nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht."