Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber sich Löhne, die an Mitarbeiter in Quarantäne ausgezahlt wurden, anteilig vom Land zurückholen können. - © Symbolfoto/picture alliance
Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber sich Löhne, die an Mitarbeiter in Quarantäne ausgezahlt wurden, anteilig vom Land zurückholen können. | © Symbolfoto/picture alliance

NW Plus Logo Kreis Gütersloh Erstattung der Lohnkosten? Tönnies will sich Geld vom Land zurückholen

Der Fleischkonzern sowie Subunternehmen haben für Mitarbeiter in Quarantäne beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe Anträge zur Erstattung von Lohnkosten gestellt. Ob das Land NRW die Mittel später zurückfordert, ist unklar.

Christian Geisler

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