Gütersloh. Ein Ehepaar hatte als Bedarfsgemeinschaft 28 Monate lang zu Unrecht eine Unterstützung durch das Jobcenter erhalten, insgesamt 10.920 Euro. Weil die Eheleute das Einkommen der Frau pflichtwidrig nicht angegeben hatten, standen sie nun wegen Betrugs vor dem Strafrichter.
Die Staatsanwaltschaft warf den 65 und 47 Jahre alten Angeklagten sieben Betrugstaten zwischen Januar 2014 und Mai 2016 vor. Zu der Zeit hatte die Frau als Reinigungskraft gearbeitet, dies aber nicht angegeben. Das hätte die Bezüge des Paars gemindert. „Wir haben Fehler gemacht, ohne es zu wissen", beteuerte die 47-Jährige. Normalerweise laufe im Umgang mit Behörden „hier alles picobello."
Er könne zwar Deutsche sprechen und verstehen - aber nicht lesen
Der Mann machte sprachliche Probleme geltend, er könne zwar Deutsch sprechen und verstehen, aber nicht lesen. Er sei auch davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber die Tätigkeit anmelde. Der Richter stellte jedoch klar, dass jemand, der staatliche Leistungen beziehe, einen Job, der solche Bezüge mindere, selbst anzuzeigen habe. Allerdings glaube er den Eheleuten, dass sie die Mitteilungspflicht „nicht absichtlich" missachtet hätten. Und der Fall sei entgegen der Anklage „bei weitem nicht als gewerbsmäßiger Betrug" anzusehen.
So schlug der Richter die vorläufige Einstellung des Verfahrens vor, wozu auch der Staatsanwalt bereit war. Als Auflage müssen die Angeklagten, die das unrechtmäßig erhaltene Geld bereits in Raten zurückzahlen, je 150 Sozialstunden leisten.