Gütersloh

Vorwurf der Todesdrohung: Angeklagter räumt ein, "nicht nett" gewesen zu sein

Wegen Bedrohung und Körperverletzung steht ein junger Mann derzeit vor dem Strafrichter. Doch bisher scheint die Beweislage dünn zu sein.

Der Angeklagte stand schon einmal vor dem Gütersloher Amtsgericht - damals wurde er freigesprochen. | © Andreas Frücht

11.06.2019 | 11.06.2019, 16:11

Gütersloh. Wegen Bedrohung und Körperverletzung steht ein junger Mann derzeit vor dem Strafrichter. Doch bisher scheint die Beweislage dünn zu sein. Ein Zeuge sagte im Sinne des Angeklagten aus, zwei kamen erst gar nicht zum Termin. Auch die Polizei konnte sie nicht vorführen.

Zunächst soll der 24-Jährige am 28. Januar 2017 gegen 16.35 Uhr an einer Fußgängerampel an der B 61 eine junge Frau angerempelt haben, so dass sie eine Schulterprellung erlitt. Zudem soll er ihr laut Anklage „in Aussicht" gestellt haben, „sie zu töten." Der Mann räumte ein: „Ich war nicht nett." Die Frau, mit der ein alter Streit schwele, sei in Begleitung ihres Freundes gewesen und die beiden hätten ihm auf dem Weg zur Arbeit an der Ampel nicht Platz gemacht. Aber: „Ich hätte da vernünftiger reagieren sollen." Von Berührung oder Todesdrohung könne keine Rede sein. Das bestätigte auch der Freund der Frau.

Angeklagter war schon einmal vor Gericht

Der zweite Fall soll sich am 27. Februar 2017 gegen 21.45 Uhr in einer Shisha-Bar ereignet haben. Damals habe der Angeklagte, so ein Zeuge, in seine Richtung „böse geguckt" und mit den Worten „Du wirst noch sehen" angedeutet haben, er werde ihm die Kehle durchschneiden. Hierzu könne er gar nichts sage, so der 24-Jährige. Er besuche keine solchen Lokale. Dabei wies er ebenfalls auf „alte Geschichten" mit diesem Zeugen hin. Der hatte ihn bereits in einer anderen Sache einmal vor Gericht gebracht, das ihn allerdings frei gesprochen hatte.

Aufgrund dieses Konflikts wollte der Angeklagte auch nicht auf die vom Richter eröffnete Möglichkeit eingehen, das Verfahren vorläufig einzustellen. „Ich möchte mit niemanden Probleme haben", sagte der Mann. Durch ein Urteil, den erwarteten Freispruch, will er auch gegenüber den Zeugen seine Unschuld erwiesen sehen. Die Verhandlung wird am 18. Juni fortgesetzt, die säumigen Zeugen polizeilich fortgeführt.