Von
Oliver Herold
02.12.2018 | 02.12.2018, 13:00
Kreis Gütersloh
Das Verwaltungsgericht prüft am Mittwoch, ob die Anlage weiter betrieben werden darf
Kreis Gütersloh. Das Verwaltungsgericht Minden befasst sich am Mittwoch, 5. Dezember, mit der Klage zweier Anwohner des Rhedaer Forstes gegen den Kreis Gütersloh. Geklärt werden soll, ob die Genehmigung des Kreises zum Bau der im vergangenen Jahr errichteten drei Windräder rechtmäßig war. Fällt das Urteil zugunsten der Kläger aus, könnte das die Stilllegung beziehungsweise den Abbau der Anlage zur Folge haben.
Die Klage richtet sich gegen die Untere Landschaftsbehörde des Kreises, die den sogenannten „Windpark Gütersloh" genehmigt hatte. Die dort gebauten drei jeweils 170 Meter hohen und einen Rotordurchmesser von 120 Meter fassenden Räder haben eine Leistung von je 2,5 Megawatt. Die Betreibergesellschaft, der auch die Stadtwerke Gütersloh angehören, hatte zwölf Millionen Euro investiert.
Laut Verwaltungsgerichtssprecherin Vivienne Bock wird nun geklärt, ob der Kreis bei der Genehmigung der Anlagen alle Kriterien sorgfältig geprüft und geltendes Recht angewandt hat. Sollte das nicht der Fall sein, könnte dies die zeitweise oder komplette Stilllegung zur Folge haben. Auch eine Demontage sei möglich.
Mit einem Urteil sei am Mittwoch zu rechnen. Aber: Legt eine der beiden Parteien binnen eines Monats Berufung ein, muss sich in nächster Instanz das Oberverwaltungsgericht Münster mit der Angelegenheit befassen.
Ein Webabo bietet Zugriff auf alle Artikel.
Mit NW+-Updates per Mail - jederzeit kündbar.