Von
Rolf Birkholz
16.08.2018 | 16.08.2018, 06:00
Gütersloh
Eine berauschte Autofahrt ohne Führerschein bringt einem 31-Jährigen eine Bewährungsstrafe
Gütersloh. Ohne Fahrerlaubnis, aber mit Drogen im Blut hatte sich ein Mann in einem nicht zugelassenen Auto mit Tempo 120 einer drohenden Verkehrskontrolle zu entziehen versucht - bis sein zudem mit zwei Freunden und seinem Hund besetzter Wagen in einem Gebüsch an der Ottilienstraße zum Stehen kam. Die Quittung für das Deliktbündel bekam der Arbeiter jetzt von der Strafrichterin: sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage von 3.000 Euro, zu zahlen an den Verband der Kinderhospize.
"Ich hab Mist gebaut, dazu will ich auch stehen", räumte der ohne Anwalt erschienene Arbeiter gleich ein. Nach einer Feier hätten er und die letzten Gäste damals, am 29. Januar gegen 23 Uhr, keine Zigaretten mehr gehabt. Statt die 500 Meter zur nächsten Tankstelle zu Fuß zu gehen, habe man sich in seinen Wagen gesetzt und er sei losgefahren. Als kurz vor der Station ein Streifenwagen entgegen gekommen sei, habe er eine Kontrolle befürchtet und sei weitergefahren. Da der Polizeiwagen drehte und ihm folgte, habe er auf maximal 120 km/h beschleunigt, sei dann abgebogen, um anzuhalten.
Diesen freiwilligen Abbruch der Flucht nahm die Richterin dem Angeklagten allerdings nicht ganz ab. Komisch kam ihr auch die Auskunft vor, das mit einem falschen Kennzeichen versehene Auto sei sonst nicht benutzt worden. Er habe sich den Wagen gekauft, so der Mann, um ihn nach Erlangen des Führerscheins zu nutzen. Um das Fahrzeug unbehelligt an der Straße parken zu können, habe er die von einem Freund erhaltenen Nummernschilder mit gültiger TÜV-Plakette angeschraubt.
Den Wagen hat der Mann inzwischen verkauft und sich bei der Fahrschule abgemeldet. In den nächsten 18 Monaten wird er laut Richterin keine Fahrerlaubnis bekommen. Mehrere mit Geldstrafen geahndete einschlägige Vergehen stehen in seinem Vorstrafenregister. Deshalb fand der Staatsanwalt, "dass es mal Zeit ist", mit einer Freiheitsstrafe "die Rechtsallgemeinheit vor Ihnen zu schützen". Denn die Zigaretten, so die Richterin, hätte man bequem auch mit einem "Abendspaziergang" besorgen können.
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