Kreis Gütersloh

Alkoholisiert auf dem Fahrrad: Die Strafen sind härter als viele denken

Wer betrunken auf dem Rad erwischt wird, muss im schlimmsten Fall sogar den Führerschein abgeben - oder haben ein Strafverfahren am Hals

Betrunken aufs Rad zu steigen, könnte Probleme geben. | © picture alliance / dpa Themendienst

01.08.2018 | 01.08.2018, 14:08

Kreis Gütersloh. Bei der Polizei im Kreis Gütersloh häufen sich in den letzten Wochen Alleinunfälle von Radfahrer, die dabei teilweise schwer verletzt wurden. Die Polizei stellte in vielen Fällen fest, dass diese Radfahrer zum Teil erheblich unter Einfluss von Alkohol standen.

Hartnäckig halten sich in der Bevölkerung Gerüchte, dass man auf dem Fahrrad ruhig "etwas mehr trinken kann", es würde "dann ja mit dem Führerschein nichts passieren". Das ist allerdings falsch.

Beim Verdacht, dass zu viel Alkohol im Spiel ist, müssen auch Radfahrer damit rechnen, dass ihnen eine Blutprobe entnommen wird und möglicherweise auch der Führerschein sichergestellt wird.

Absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille

Für Radfahrer liegt diese Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille - ab diesem Bereich müssen sie mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen - alleine, wenn sie in diesem Zustand im Straßenverkehr unterwegs sind.

Weiterhin drohen ihnen drei Punkte in Flensburg sowie die Anordnung zur MPU - einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung. Kommt es jedoch zu einem Unfall oder werden während der Fahrt so genannte Ausfallerscheinung festgestellt, macht sich auch ein Radfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar. Auch hier droht der Entzug des Führerscheins.

Schlangenlinien, Fahren über Rot, Ignorieren des Stoppschilds

Als Ausfallerscheinungen werden beispielsweise das Fahren von Schlangenlinien oder Ordnungswidrigkeiten, wie das Fahren über eine Rotlicht zeigende Ampel oder ein Stoppschild gewertet.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen müssen auch Radfahrer davon ausgehen, dass sie von ihren Versicherungen für Personen- und Sachschäden anschließend in Regress genommen werden können.Die Polizei warnt dringend davor, mit Alkohol im Blut am Straßenverkehr teilzunehmen - weder als Autofahrer, noch als Radfahrer.