
Gütersloh. Egal, ob man mit dem Auto auf Gütersloher Straßen unterwegs ist oder durch die Fußgängerzone flaniert - überall lachen freundliche Menschen von Plakaten, buhlen Slogans wie "Proletarier aller Länder vereinigt euch" um Stimmen. Der Wahlkampf für die Landtagswahl am 14. Mai läuft auf Hochtouren: Keineswegs nur die beiden großen Parteien lassen sich in Sachen Werbung nicht lumpen; auch FDP, Grüne, Piraten und auch die MLPD werben um Wählergunst. So mancher Bürger ist ob der Plakate genervt, fühlt sich im Straßenverkehr abgelenkt, kennt bessere Zwecke für die immens hohen Wahlkampfkosten oder möchte die bunten Poster schlichtweg nicht vor der Haustür haben. Doch in den meisten Fällen kann er sich nicht dagegen wehren.
Dauer der Werbung:
"Drei Monate vor dem Wahltag dürfen die Plakate aufgehängt werden", erläutert Thomas Habig, Leiter des städtischen Fachbereichs Ordnung, und bezieht sich damit auf einen Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums. Nach der Wahl haben die Parteien zwei Wochen Zeit, ihre Werbung wieder abzuhängen; danach könnten die Poster als unerlaubtes Plakatieren gewertet und die Verursacher mit einem Bußgeld bestraft werden. Bei einzelnen, schlichtweg vergessenen Plakaten zeigt sich die Verwaltung aber nicht allzu streng.
Wer darf plakatieren?
Alle Parteien, die bei der Landtagswahl antreten, dürfen in NRW auf Plakaten werben. Sie müssen die Aktion jedoch zuvor bei der Straßenverkehrsbehörde der Kommune anmelden. Allerdings machen längst nicht alle Parteien von dieser Werbemöglichkeit Gebrauch - vor allem die kleineren verzichten weitgehend oder sogar ganz auf Plakate. Eine auffällige Ausnahme bildet seit Jahren die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland (MLPD), die 2017 laut eigenen Angaben 45.000 Plakate in NRW aufgehängt hat. Offenbar viele davon in Gütersloh.
Wo darf plakatiert werden?
Während einige Städte strenge Regeln aufgestellt und auch schriftlich fixiert haben, gehört Gütersloh zu den Kommunen, in denen das Thema Wahlwerbung lockerer gehandhabt wird. Allerdings gebe es auch an der Dalke Vorgaben, die eingehalten werden müssen, erläutert Habig: "Im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen sowie vor Bahnübergängen ist das Plakatieren verboten." Außerdem dürften Ort und Art der Anbringung sowie Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen oder -einrichtungen führen und auch nicht deren Wirkung beeinträchtigen. Die Parteien nehmen es mit diesen Vorschriften aber nicht immer so genau.
So stehen beispielsweise Wahlplakate der SPD am Südtor an der Stadtbibliothek - direkt neben der vielbefahrenen Kreuzung. "In konkreten Fällen kann die Verwaltung das Entfernen der Plakate verlangen", fährt Habig vor, "das hat es in Einzelfällen auch schon gegeben."
Gesetzliche Vorgaben:
Tatsächlich können Städte an Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften selbst entscheiden, wie sie es mit dem Plakatieren halten. Das nordrhein-westfälische Innenministerium gibt ausschließlich vor, was es bei der Wahlwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften zu beachten gilt. Und jene Vorschriften hat Gütersloh für die innerstädtisch aufgehängten Plakate übernommen. Anderswo geht man da rigoroser vor: In einigen Orten gibt es werbefreie Zonen, in anderen müssen Straßenlaternen frei bleiben, da sie sich nicht in städtischem Besitz befinden.
Prioritäten:
Eine Vorgabe, wer wo oder zuerst seine Wahlwerbung anbringen darf, gibt es nicht. Auch in Gütersloh gilt: Wer zuerst kommt, hängt zuerst.
So ist es nicht verwunderlich, dass besagte MLPD an prominenten Orten wie dem Mittelstreifen des Westrings stark mit Plakaten vertreten ist. Besonders begehrte Stellen sind hart umkämpft und werden deshalb gleich doppelt genutzt: Zum Beispiel an der Herzebrocker Straße lachen Susanne Kohlmeyer (SPD) und Raphael Tigges (CDU) die Autofahrer von ein und demselben Laternenmast an.