Borgholzhausen. Wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung muss sich ein 34 Jahre alter Borgholzhausener ab Mittwoch, 6. November, vor dem Bielefelder Landgericht verantworten. Der Prozess beginnt an diesem Tag um 9 Uhr, Fortsetzungen sind für den 12., 19. und 21. November zur selben Zeit geplant.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, am 13. Februar 2019 gegen 0.40 Uhr die Scheibe der Terrassentür eines Einfamilienhauses in Borgholzhausen eingeschlagen und ins Haus eingedrungen zu sein. Er soll dabei unter dem Einfluss von Marihuana und Amphetaminen gestanden haben.
Ein Stoß gegen den Türrahmen soll das Schultergelenk ausgekugelt haben
Im Inneren soll der Beschuldigte einer Bewohnerin dann mit den Scherben der Terrassentürscheibe mehrere Stichwunden im Brustbereich und an den Händen zugefügt haben. Zudem soll er die Bewohnerin derart gegen einen Türrahmen gestoßen haben, dass sie sich das Schultergelenk auskugelte.
Wie es in der Anklageschrift heißt, soll der Beschuldigte an einer psychischen Störung sowie einer Cannabisabhängigkeit leiden. Da er sich während der Tat in einem psychotischen Ausnahmezustand befunden haben soll, sei er nicht mehr zu einer Realitätsprüfung in der Lage gewesen.
In der Frage der Unterbringung herrscht noch Unklarheit
Die Staatsanwaltschaft möchte den Beschuldigten daher in einer Entziehungsanstalt unterbringen. Die Strafkammer des Landgerichts weist dagegen darauf hin, dass auch eine Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.