Achtjährige bei Unfall leicht verletzt

24.09.2025 | 24.09.2025, 12:30

Bielefeld (ots) -
SI / Bielefeld / Theesen - Am Dienstag, 23.09.2025, bemerkte eine Pkw-Fahrerin eine achtjährige Fahrradfahrerin auf einem Fußgängerüberweg zu spät und stieß mit dem Kind zusammen. Die junge Radlerin verletzte sich leicht.

Die Achtjährige befuhr gegen 14:25 Uhr den Gehweg des Telgenbrinks in Richtung Jöllenbecker Straße. An einem Fußgängerüberweg fuhr sie auf die Fahrbahn, um auf die andere Straßenseite zu gelangen.

Eine 23-Jährige aus Wölpinghausen, Landkreis Schaumburg, fuhr mit ihrem Audi Q2 auf der Straße Telgenbrink ebenfalls Richtung Jöllebecker Straße und bemerkte das Mädchen auf dem Fußgängerüberweg zu spät.

Trotz Vollbremsung konnte sie einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern.

Die Achtjährige verletzte sich leicht und wurde zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus gebracht.

Am Fahrrad und dem Audi entstand ein leichter Sachschaden.

Die Polizei erinnert daran, dass bei Kindern eine besondere Rücksichtspflicht gilt. So müssen sich Fahrzeugführer stehts so verhalten, dass eine Gefährdung von Kindern ausgeschlossen ist.

Aber auch Kinder sollten an einem Fußgängerüberweg zu ihrem Schutz vom Fahrrad absteigen. Für Radfahrer gilt generell, dass das Überqueren eines Fußgängerüberwegs auf dem Rad zwar erlaub ist, um jedoch den Vorrang gegenüber dem querenden Verkehr zu erhalten, müssen sie das Rad schieben.

Autofahrer sollten an Fußgängerüberwegen vorausschauend fahren. Halten sich Kinder in der Nähe auf, müssen Fahrzeugführer jederzeit damit rechnen, dass sie plötzlich auf die Fahrbahn wechseln.

Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/6124365