Verfolgungsjagd in Bielefeld

Junger Raser muss nach Rennen durch Bielefeld sein Auto abgeben

Als die Polizeistreife wendet, gibt der junge Mann aus Enger Vollgas. Es kommt zu einer kurzen Verfolgungsjagd.

Die Polizeistreife nahm am frühen Sonntagmorgen die Verfolgung auf. | © Symbolfoto: Polizei / Jochen Tack

15.10.2024 | 15.10.2024, 18:00

Bielefeld. Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit war ein 22-jähriger Opel-Fahrer aus Enger mit seinem grauen Opel Insignia Sports Tourer im Bielefelder Norden unterwegs. Offenbar dachte er, am frühen Sonntagmorgen gelten für ihn keine Verkehrsregeln.

Wie die Polizei mitteilte, bemerkte eine Streifenwagenbesatzung den Opel um 6.30 Uhr auf der Engerschen Straße, als er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Vilsendorf raste. Die Streifenpolizisten, die dem Sports Tourer entgegengekommen waren, wendeten und folgten ihm. Das dürfte der Fahrer bemerkt haben, denn der Insignia entfernte sich mit stark überhöhter Geschwindigkeit.

Die Beamten konnten den Abstand aber trotzdem verringern und hielten den 22-Jährigen doch noch an. Bei der Kontrolle musste der junge Mann auch einen Drogentest machen, der auf die Wirkstoffe THC (Cannabis) und Amphetamine positiv reagierte. Der junge Mann musste daraufhin nicht nur eine Blutprobe abgeben. Er musste den Beamten auch seinen Führerschein und sein Fahrzeug übergeben. Beides wurde sichergestellt.

Bielefelder Polizei wirft dem jungen Mann mehrere Vergehen vor

Die Polizei wirft dem 22-Jährigen „die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen“ (Alleinfahrt mit Erreichen der höchstmöglichen Geschwindigkeit) sowie das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln vor.

Lesen Sie dazu: Poser, Tuner, Raser: Polizei-Razzia gegen die Bielefelder PS-Szene

Gerade im Kampf gegen Raser und illegale Autorennen setzen die Sicherheitsbehörden immer wieder auf die Einziehung der Fahrzeuge. Sie sollen dann nicht nur vorübergehend zur Beweissicherung beschlagnahmt, sondern nach Vorstellung der Behörden komplett versteigert werden.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte das so: „Tatmittel können als Teil der Strafe eingezogen werden. Das gilt für Brecheisen bei Einbrechern genauso wie für Fahrzeuge bei notorischen Rasern.“ So sei das bei einem Mann passiert, der sich immer wieder ohne Fahrerlaubnis ans Steuer gesetzt habe. Das könne also auch der Opel Corsa sein, mit dem der Ladendieb in die Innenstadt fährt und später mit der Beute wieder abreist.

Lesen Sie dazu: Fahrzeuge können bei Raser-Vergehen als Tatmittel eingezogen werden